Schlossherr ging frei
Nö. Gemeinderatswahl 2015: Die Fälschung von Unterschriften auf 13 Wahlkarten ist gerichtlich nicht strafbar.
BEZIRK MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Der Strafantrag legte einem Weinviertler Schlossherrn (57) die Fälschung der Unterschriften auf 13 Wahlkarten zur Last. Unumwunden gab der Angeklagte zu, bei der nö. Gemeinderatswahl 2015 die Ausstellung von Wahlkarten für 16 Angehörige beantragt zu haben, die in seinem Schloss zwar zweitgemeldet sind, jedoch tatsächlich in Kärnten bzw. im europäischen Ausland leben.
Wollte Wählerwillen erfüllen
Er gestand weiters zu, auf 13 Wahlkarten die Unterschriften der Wahlberechtigten nachgemacht zu haben – freilich will er zuvor telefonisch oder per E-Mail die Zustimmung der Verwandten zur Stimmabgabe in ihrem Namen und zur Unterfertigung der Wahlkarte eingeholt haben.
"Ich wollte nur den Wählerwillen meiner Verwandten erfüllen", beteuerte der Adlige. Darüber, dass er mit seiner Unterschrift an Eides statt erklärt hat, das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt zu haben, will er "nicht nachgedacht" haben.
Der Angeklagte will bloß einen "formellen Fehler" begangen haben, im Sinne des Strafantrages bekennt er sich nicht schuldig.
Die Korneuburger Richterin Lydia Rada teilte die Ansicht, dass es sich im vorliegenden Fall um kein gerichtlich strafbares Verhalten handelt und sprach den Schlossherrn frei. Nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab und behielt sich damit die Möglichkeit vor, binnen drei Tagen Berufung anzumelden.
K O M M E N T A R
Von Michael Rath, Richter i. R.
Ich will mich nicht damit auseinandersetzen, ob ich den Freispruch für richtig oder falsch halte – wenngleich ich erhebliche Bedenken habe, dass das Wahlrecht als öffentliches und höchstpersönliches Recht einer Disposition im Wege einer Vollmacht zugänglich ist. Mehr als peinlich empfand ich vielmehr die Verantwortung des Angeklagten, er habe über das Unrecht seiner Handlung "nicht nachgedacht". Jeder Hauptschüler sollte wissen, dass der Wähler bei Ausübung des Wahlrechtes durch Briefwahl eidesstättig bestätigt, persönlich seine Stimme abgegeben zu haben. Der aus dem österreichischen Hochadel stammende Angeklagte (ein Vorfahre war zu Zeiten Maria Theresias immerhin Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armeen) will sich hingegen darüber keine Gedanken gemacht haben? Eigentlich schlimm!
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