Fahrsicherheit
Winterreifenpflicht auch nach dem 15.4. möglich
INNSBRUCK. Pkws dürfen vom 01.11.–15. 4. bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Auch nach Ende der situativen Winterreifenpflicht mit 15. 4. sind Winterreifen auf Schnee- und Eisfahrbahn vorgeschrieben. Auch wenn sich die Frühlingsgefühle im Land schon langsam breit machten, gibt sich der Winter noch nicht geschlagen. Die Wetterprognosen verheißen keine Frühlingstemperaturen, im...