Verkehrssicherheit
Für Winterreifen muss nicht erst Schnee fallen
LUNGAU (pjw). Die Winterreifenpflicht für Personen- sowie Lastkraftwagen gilt seit dem 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. "Es muss kein Schnee fallen. Schon bei tiefen Temperaturen, bei Nässe und Verschmutzung bieten Winterreifen eine erhöhte Sicherheit", erinnert Siegfried Aigner, der Verkehrssicherheitsbeauftragte vom Bezirkspolizeikommando. "Als Winterreifen gelten solche, die mit 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter...