Verkehrssicherheit
Für Winterreifen muss nicht erst Schnee fallen
LUNGAU (pjw). Die Winterreifenpflicht für Personen- sowie Lastkraftwagen gilt seit dem 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. "Es muss kein Schnee fallen. Schon bei tiefen Temperaturen, bei Nässe und Verschmutzung bieten Winterreifen eine erhöhte Sicherheit", erinnert Siegfried Aigner, der Verkehrssicherheitsbeauftragte vom Bezirkspolizeikommando. "Als Winterreifen gelten solche, die mit 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter Profiltiefe bei Radialreifen aufweisen und bei Diagonalreifen, Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen fünf Millimeter", so Aigner. "Als Alternative zum Winterreifen kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren, was allerdings nur erlaubt ist, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist."
Grundregeln jetzt im Herbst
"Grundregel im Herbst ist es, den Fahrstil den Witterungsverhältnissen anzupassen", mahnt Aigner, "dies gilt insbesondere bei Regen, Nässe, Dämmerung, Verschmutzung sowie bei Bodenfrost. Erschwerend hinzu kommen Sichtbehinderung durch Niederschlag und Nebel. Daher ist die Überprüfung der Beleuchtung sowie deren Reinigung bei Verschmutzung vor jedem Fahrtantritt Pflicht. Auch gehören defekte Scheibenwischer ausgetauscht, um Blendungen zu verhindern. Ganz wichtig ist es auch, bei derartigen Verhältnissen entsprechenden Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten."
Die Polizei setzt das durch
Wer gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstößt, kann von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden, das heißt, die Weiterfahrt wird untersagt. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
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