Menschenrecht - zeitlich beschränktes sektorales Bettelverbot - Personenfreizügigkeit
VÖCKLABRUCK. Schon seit längerem gilt im Innenstadtbereich der Stadt Vöcklabruck eine Regel. Höchstens fünf „still bettelnde Menschen“ dürfen präsent sein. Ergänzend wurde jetzt beim Land OÖ ein zeitlich beschränktes sektorales Bettelverbot beantragt. Ein breiter Diskussionsprozess hat zu diesen Maßnahmen geführt, so Bürgermeister Herbert Brunsteiner ÖVP Vöcklabruck dazu. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention räumt das Recht zur Freiheit der Meinungsäußerung ein. Betteln ist eine...