Diskriminierung: Strafe für Immobilienmakler
AK klagte und bekam Recht, weil bosnischer Name Hinderungsgrund war. Diskriminierung am Wohnungsmarkt: Über dieses immer häufigere Phänomen berichtete die WOCHE bereits im Oktober und machte auch auf einen gerichtsanhängigen Fall aufmerksam. Nun teilte die Arbeiterkammer mit, dass erfolgreich geklagt wurde und der Betroffenen eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 500 Euro zugesprochen wurde. Ethnische Herkunft als Grund Ausschlaggebend war der bosnische Name der Klägerin. Die 27-jährige...