Diskriminierung am Wohnungsmarkt
Diskriminierung: Am Wohnungsmarkt sind nicht alle gleich

Trautes Heim: Der Fall einer Jungfamilie zeigt, dass am Wohnungsmarkt nicht alle Wohnungswerber gleich behandelt werden. | Foto: Fotowerk/Fotolia
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  • Trautes Heim: Der Fall einer Jungfamilie zeigt, dass am Wohnungsmarkt nicht alle Wohnungswerber gleich behandelt werden.
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Keine Wohnung wegen Kindern: Dieser Fall zeigt die Brisanz von Diskriminierung am Wohnungsmarkt.

Wohnungssuche ist nicht einfach: zu klein, zu groß, zu teuer, eine unpassende Lage. Auch ohne Diskriminierung ist es schwierig genug, eine passende Bleibe zu finden. Der Wohnungsmarkt in Graz ist heiß umkämpft und viele Wohnungen sind schnell weg. Eine WOCHE-Leserin kontaktierte die Redaktion und teilte mit, dass sie eine Mietwohnung aufgrund ihrer zwei Kinder nicht bekam. Die WOCHE ging der Frage nach, wie präsent Diskriminierung am Wohnungsmarkt ist.

Gesetzliche Ausschlussgründe

"Einfach unfassbar! Mir wurde gesagt, dass die Kinder zu laut sein werden und dass es Probleme mit dem Kinderwagen im Stiegenhaus geben wird", erzählt die Betroffene. Die Wohnung wäre für die Jungfamilie leistbar gewesen, aber vom Vermieter gab es ein klares "Nein". "Es kommt schon fast nicht mehr vor, dass Vermieter so etwas offen ansprechen", erzählt Christian Lechner, Landesgeschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark. Er erklärt, dass es nur zwei gesetzliche Vorgaben gibt, die Ausschlussgründe erlauben. "Gemeindewohnungen und gemeinnützige Bauträger schließen Hochverdiener aus." Aber sonst gibt es laut Lechner keinen Kontrahierungszwang. "Die Privatautonomie ermöglicht es, sich den Vertragspartner aussuchen zu können und Abweisungsgründe werden in der Regel subtiler genannt", erklärt Lechner weiter.

Diskriminierung ist aktuell

Die herrschende Diskriminierung auf diesem Feld bestätigt auch Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. "Es ist auffällig, dass der soziale Status wichtiger wird", sagt Grabovac. So werden immer öfter Einkommensverhältnisse verlangt und der Familienstand abgefragt. "Im Gesetz ist lediglich eine Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht und Behinderung verboten, alles andere nicht", verweist Grabovac auf die große Lücke. So dürfen laut Gesetz homosexuelle Pärchen oder (vermeintlich) zu junge oder zu alte Menschen ohne Konsequenzen abgewiesen werden.

Fall vor Gericht

Neuerdings werden auch Wohnungen "nur für EU-Bürger" und Menschen "mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen" inseriert. In diesem Fall der Diskriminierung hat nun die Arbeiterkammer Klage eingebracht. "Man darf das nicht auf eine Ethnie begrenzen", erklärt Karl Raith von der Arbeiterkammer, dass der Fall aktuell anhängig ist, bittet aber um Verständnis, dass keine weiteren Auskünfte gegeben werden können.

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