Rauchfangkehrer-Kuchen wird neu verteilt
Neue Zuteilung von Rauchfangkehrern in Telfs
- Telfer Bürgermeister Christian Härting erklärte die Neueinteilung für drei Rauchfangkehrerbetriebe. Im Sinne einer ausgewogenen Auslastung wird das Gemeindegebiet deshalb künftig in drei Zonen – Ost, Mitte und West – eingeteilt.
- hochgeladen von Georg Larcher
Durch die Schließung des Rauchfangkehrerbetriebes Rohowsky musste die Betreuung im Gemeindegebiet von Telfs gemäß den Bestimmungen der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 neu organisiert werden.
TELFS. Über 175 Jahre hinweg war der Traditionsbetrieb Rohowsky in Telfs erste Anlaufstelle rund um Rauchfangkehrerarbeiten, Kamine und Öfen in der Region. Die Geschichte des Unternehmens begann bereits im Jahr 1851 und wurde zuletzt von Rudi Rohowsky geführt (HIER zum Bericht von 2021). Der langjährige Firmenchef verstarb am 19. September 2025 nach schwerer Krankheit.
Gemeinderat musste Beschluss fassen
Da eine Weiterführung des Betriebes nicht möglich war, musste die Marktgemeinde Telfs erstmals in ihrer Geschichte eine Neuaufteilung des Kehrgebiets 11 vornehmen. Der Gemeinderat beschloss dazu in seiner Sitzung am 7. Mai einstimmig eine neue Regelung, die entsprechend den Bestimmungen der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 für klare Zuständigkeiten und einen weiterhin reibungslosen Ablauf sorgen soll.
Klare Einteilung
Telfs gehört zum Kehrgebiet 11, dem drei Rauchfangkehrerbetriebe zugeordnet sind. Im Sinne einer ausgewogenen Auslastung wird das Gemeindegebiet deshalb künftig in drei Zonen – Ost, Mitte und West – eingeteilt. Für jede dieser Zonen wird ein Rauchfangkehrerbetrieb von der Marktgemeinde Telfs mittels schriftlichem Bescheid mit der Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung beauftragt. Diese Regelung gilt für fünf Jahre und wird – sofern keine Änderung beschlossen wird – automatisch verlängert.
Straßen zugeordnet
Die jeweiligen Straßenzüge innerhalb dieser Zonen werden den drei Meisterbetrieben Feichter (Oberhofen im Inntal), Widauer (Unterperfuss) und Dietrich (Seefeld) zugeordnet. Die Einteilung dient ausschließlich der behördlichen Zuständigkeit (z.B. bei feuerpolizeilichen Agenden wie Feuerbeschau, Hauptüberprüfung, etc.) und soll sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten weiterhin zuverlässig durchgeführt werden – transparent, übersichtlich und im Sinne der BürgerInnen. Mit allen 4.400 Kehrhaushalten in Telfs werden die jeweils beauftragten Betriebe in den nächsten Wochen Kontakt aufnehmen.
Übersichtskarte und Auflistung aller Straßen mit jeweiliger Zuordnung:
https://www.telfs.gv.at/Rauchfangkehrerbetriebe_1
- Foto: MG Telfs
- hochgeladen von Georg Larcher
Wahlmöglichkeit bleibt
Für Haus- und WohnungseigentümerInnen bzw. Verfügungsberechtigte des Kehrobjektes ändert sich durch diese Regelung nichts an der freien Wahl des Rauchfangkehrers, die seit der Liberalisierung des Gebietsschutzes im Jahr 2015 möglich ist. Gewählt werden kann aus genannten drei Rauchfangkehrerbetrieben, die für das Kehrgebiet 11 befugt sind. Ein Wechsel des Rauchfangkehrers ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen.
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