Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens
Raststätten-Kette Rosenberger in Schwierigkeiten

Immer weniger Autofahrer nutzen die Autobahnraststätte. | Foto: zeitungsfoto.at
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  • Immer weniger Autofahrer nutzen die Autobahnraststätte.
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PETTNAU. Weil Kreditlinien nicht freigegeben wurden, soll die Rosenberger Restaurant GmbH am Montag, 10. Dezember, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim zuständigen Landesgericht St. Pölten beantragen.
Betroffen davon sind in Tirol die Autobahnraststätten Innsbruck-Ampass, Pettnau, Vomp und Brenner mit insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Österreichweit betreibt die Rosenberger-Kette 17 Standorte.

Eröffnung eines Sanierungsverfahrens

Seit 2013 ist Rosenberger mehrheitlich in chinesischen Händen, die das Unternehmen mit finanziellen Mitteln stärken sowie ein neues Konzept umsetzen wollten, um die Kette zukunftssicher zu machen und sich dem veränderten Reiseverhalten anzupassen: Die Rast auf der Autobahn ist nicht mehr zeitgemäß, wie Gesellschafter und Geschäftsführung erkannten und entsprechende Schritte einleiteten, wie z.B. sog. Food Halls, angepasste Öffnungszeitungen und weitere Prozessoptimierungen.

Lösung für den Fortbestand

Altlasten und zu wenig Zeit für die Umsetzung der Konzepte sowie der überraschende negative Ausgang der Verhandlungen mit der Bank führen nun zur Eröffnung eines Sanierungsverfahrens. Jetzt geht es darum, Arbeitsplätze zu sichern, eine nachhaltige Lösung soll den Fortbestand der Rosenberger-Gruppe ermöglichen.

AK Tirol übernimmt Beratung der 70 Beschäftigten in Tirol

"Gerade vor Weihnachten ist das eine schlimme Nachricht für die Betroffenen“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. „Wichtig für die Beschäftigten ist es, nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen. Denn dadurch könnten Ansprüche verloren gehen“, warnt er. Seit November sollen die Beschäftigten laut AK kein Geld mehr erhalten haben.

Nach letzten Informationen
wird die Firma Anfang kommender Woche den Gang zum Konkursgericht unternehmen. Da der Firmensitz in Loosdorf ist, wird die Arbeiterkammer Niederösterreich federführend die Betreuung der betroffenen Beschäftigten übernehmen und die Ansprüche geltend machen. Die Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betriebsstätten Innsbruck-Ampass, Pettnau, Vomp und werden von der Arbeiterkammer Tirol möglichst rasch über ihre Rechte informiert.

Zangerl rät abschließend:
„Wer plant, das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzulösen, sollte sich unbedingt vorab von den AK Tirol-Experten beraten lassen. Die Möglichkeit dazu besteht in der AK Beratung oder bei den Betriebsversammlungen.“

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