Lagerhaus-Silo in Weiden
Berufungsbescheid zurückgewiesen
Die Baubehörde zweiter Instanz, der Gemeinderat von Weiden am See hat in seiner letzten Sitzung am Rosenmontag zum Anrainer-Berufungsbescheid eine Entscheidung getroffen. WEIDEN AM SEE. Knapp heißt es aus dem Gemeindeamt: "Die Berufung wurde abgewiesen". Aus Sicht der Gemeinde bedeutet das nun, dass der Bauwerber, die NeBau, ihr Bauvorhaben weiterbetreiben kann. Wie bekannt ist, soll der 38 Meter hohe Silo in einen Wohnturm mit einem zu errichtenden Längsgebäude umfunktioniert werden. Der...