AK Infoabend zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Reutte
REUTTE. Sie möchten für Situationen vorsorgen, in denen Sie nicht mehr fähig sind, selbst Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung können Sie schon vorab bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen – für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr ansprechbar sind. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheidet oder Sie vertritt, falls Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Alle wichtigen Details zu „Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht“...