AK Infoabend zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Reutte
REUTTE. Sie möchten für Situationen vorsorgen, in denen Sie nicht mehr fähig sind, selbst Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung können Sie schon vorab bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen – für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr ansprechbar sind. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheidet oder Sie vertritt, falls Sie nicht mehr handlungsfähig sind.
Alle wichtigen Details zu „Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht“ erfahren Sie von Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann beim kostenlosen Infoabend in der AK Reutte am Donnerstag, 16. Februar, um 19 Uhr.
Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 – 3650 oder reutte@ak-tirol.com
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.