Heikler Beschluss des Gemeinderats Feldkirchen

Eines der Häuser an der Donau in Unterlandshaag, füt das bereits 2014 die Schutzzone Überflutungszone genehmigt worden ist. | Foto: Wolfgang Reisinger
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  • Eines der Häuser an der Donau in Unterlandshaag, füt das bereits 2014 die Schutzzone Überflutungszone genehmigt worden ist.
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FELDKIRCHEN (reis). Viel und vor allem heiß diskutiert wurde in den vergangenen Wochen über die Themen Hochwasserschutz und Schutzgebiet Überflutungszone. Alle Betroffenen wurden von der Gemeinde eingeladen sich zu äußern. Nach vielen Gesprächen, auch in den Gremien des Gemeinderates, gab es in der entscheidenden Sitzung keinen verbalen Schlagabtausch mehr. Die erforderlichen Beschlüsse wurden mehrheitlich in geheimer Abstimmung gefällt.
Die Gemeinde befragte140 Liegenschaftseigentümer, die vom Hochwasserschutzprojekt betroffen sind. 97 meldeten zurück, sie wollen keine Umwidmung in Schutzzone Überflutungsgebiet, sechs Rückmelder wollten sie, 18 hatten keine Meinung. Von 16 Eigentümern, die ein freiwilliges Absiedlungsangebot erhalten könnten, sagten vier, dass sie unbedingt weg wollen.

Mit der ersten geheimen Abstimmung beschloss der Gemeinderat grundsätzlich den technischen Hochwasserschutz, sofern auch die Grundeigentümer zustimmen und den erforderlichen Grund kostenlos und freiwillig abtreten. Zu Enteignungen dürfe es auf keinen Fall kommen. Außerdem müsse das Land die 20 Prozent, die die Gemeinden für den Hochwasserschutz aufbringen sollen, zur Gänze übernehmen – wie das ja auch beim Schutzprojekt Machland der Fall war. Die Gemeinde pocht dabei auf den Gleichheitsgrundsatz.

Für jene vier Eigentümer, die freiwillig absiedeln wollen, wurde die Einleitung der Umwidmung in Schutzzone Überflutungsgebiet beschlossen. Der Gemeinderat hat ein solches Verfahren auch schon 2014 für zwei Wohnobjekte an der Donau in Unterlandshaag eingeleitet – und es ist genehmigt worden.
Zudem genehmigte der Gemeinderat vorsichtshalber auch, dass auf Regressforderungen gegen einzelne Mandatare verzichtet wird, sollte die Gemeinde als Rechtsträger zu Schadenersatzforderungen herangezogen werden.

Eines der Häuser an der Donau in Unterlandshaag, füt das bereits 2014 die Schutzzone Überflutungszone genehmigt worden ist. | Foto: Wolfgang Reisinger
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