Unterlacken/Feldkirchen
Steiniger Weg bis zum Führerschein für gehörlose 19-Jährige

Elisabeth Brunn (r.) hofft, dass ihre Tochter Sarah Diesenreither (l.) bald den Führerschein ablegt, damit sie mobil wird. | Foto: Gernot Fohler
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Der B-Führerschein ist das große Ziel der gehörlosen Sarah Diesenreither – kein einfaches Unterfangen.

FELDKIRCHEN. Denn die 19-Jährige sei mit einem "behördlichen Hürdenlauf" konfrontiert, wie ihre Mutter Elisabeth Brunn sagt. Die 49-jährige Mutter und ihre Kinder David (21) und Sarah sind gehörlos und leben in einem Haus in Unterlacken an der Rohrbacher Straße (B127).

Vor ein paar Jahren wurde die Bushaltestelle aufgelassen und der Fußweg zu den Zughaltestellen in Lacken oder Rottenegg dauert ungefähr 45 Minuten. Ohne Fahrzeug ist es daher umständlich das Haus zu verlassen. Seit April 2021 versucht Sarah den Führerschein abzulegen, damit sie mobil ist und eine Lehre beginnen kann. "Die Behörden legten Sarah ständig Steine in den Weg", meint Elisabeth Brunn. Das hätte schon bei der Fahrschule angefangen.

Die Fahrschulen-Frage

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Urfahr-Umgebung habe zuerst darauf bestanden, dass Sarah den Führerschein nur bei der Fahrschule "fairdrive" in Leonding ablegen könne, so Brunn. Die Gebärdensprachentrainerin machte sich auf Gehörlosen-Plattformen im Internet schlau. Dabei erfuhr sie, dass Gehörlose bei jeder Fahrschule den Führerschein machen können. Eine Fahrschule lehnte sie dennoch ab, bei der Fahrschule Pichler in Walding klappte es.

Amtsarzttermin

Die "zweite Hürde", so Brunn, war der Amtsarzttermin. Sarah sei auch nierenkrank, sie hätte erst einmal "zirka zwei Monate" auf den Arzttermin warten müssen. Der Amtsarzt schickte sie auch zum HNO-Arzt. Dieser hätte auch den Zusatz einer verkehrspsychologischen Prüfung alle fünf Jahre verlangt. "Das verstehe ich am wenigsten. Gehörlos heißt nicht, dass man psychische Probleme hat", sagt die Mutter. Das wurde wieder zurückgenommen, weil sich auch Sarahs Großvater, ein Franzose und früher selbst Amtsarzt, einschaltete, aber Sarah muss alle fünf Jahre wegen ihrer Nierenkrankheit ein ärztliches Attest vorlegen. Die theoretische Prüfung schaffte die 19-Jährige beim ersten Mal. Die praktische Prüfung wollte sie im Dezember 2022 ablegen, aber dieser Termin wurde ein paar Tage vor der Prüfung abgesagt. Der Grund: Ein Dolmetscher müsse bestellt werden. Aber auch das sollte nicht so einfach werden, denn die Behörde verlangt einen gerichtlich beeideten Dolmetscher. Davon gibt es in Oberösterreich nur ganz wenige. Aber: "Wenn es wahr ist, dann kann Sarah am 3. März die Fahrprüfung ablegen", so die Mutter.

"Mehr Sensibilität"

Für Elisabeth Brunn steht fest: "Das ist zum Teil eine Diskriminierung von Gehörlosen. Ich verlange mehr Sensibilität, auch bei anderen Alltagssituationen, zum Beispiel bei der Arbeitssuche oder am Finanzamt." Die Bezirkshauptmannschaft betont, dass ihre Mitarbeiter "stets darauf bedacht sind, nach bestem Wissen und Gewissen und rechtlich korrekt zu handeln und auch alle Parteien bestmöglich zu beraten". Ein amtsärztliches Gesamtgutachten sei bei gehörlosen Führerscheinwerbern im Interesse der Verkehrssicherheit gesetzlich vorgeschrieben, heißt es weiter. Daraus könnten sich Einschränkungen ergeben, wie etwa dass einmal jährlich ein bestimmter ärztlicher Befund vorgelegt werden müsse. Für die praktische Fahrprüfung selbst sei nicht die BH, sondern das Land Oberösterreich zuständig.

Elisabeth Brunn (r.) hofft, dass ihre Tochter Sarah Diesenreither (l.) bald den Führerschein ablegt, damit sie mobil wird. | Foto: Gernot Fohler
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