Corona-Virus
Veranstaltungsverbot bis 3. April 2020 in Urfahr-Umgebung
URFAHR-UMGEBUNG. Gemäß dem Epedemiegesetz verordnet die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung ein Veranstaltungsverbot aufgrund des SARS-CoV-2 (neuartiger Corona-Virus). Die Verordnung trat heute, 11. März 2020, ab 8 Uhr in Kraft und endet am 3. April 2020, um 12 Uhr.
Innerhalb des Bezirks Urfahr-Umgebung wird die Durchführung von Veranstaltungen welche ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, untersagt.
Das Verbot gilt für mehr als 500 Personen bei Freiluftveranstaltungen oder mehr als 100 Personen bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume.
Das gilt insbesondere auch für Veranstaltungen, die in Betrieben, Unternehmen, Schulen (z.B. Schulausflüge), im hochschulischen Betrieb, Kindergärten, Pflegeheimen, zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten abgehalten werden.
Ausnahmen
Ausgenommen sind Zusammenkünfte von Exekutive, Bundesheer, Rettungsorganisationen und Feuerwehr. Auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Lebensmittelhandel, Einkaufszentren, gastronomische Einrichtungen (hauptsächlich für die Verabreichung von Speisen), die reguläre Arbeitstätigkeit in Unternehmen und der öffentliche Personenverkehr sind ausgenommen.
Strafen
Organe des Sicherheitsdienstes sind ermächtigt Veranstaltungen auch unter Anwendung von Zwangsmitteln zu schließen. Übertretungen werden laut Epedemiegesetz mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro beziehungsweise "im Nichteinbringungsfall" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 vier Wochen geahndet.
Mehr Infos: Homepage der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
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