Kostenlose Steuerberatung für Hochwasseropfer in Goldwörth
GOLDWÖRTH. Steuerberater Markus Raml wird hochwassergeschädigten Personen in Goldwörth am Donnerstag, 3. Oktober, zwischen 14 und 18 Uhr kostenlos steuerliche Tipps geben. Termine bzw. Anmeldungen kann man direkt mit dem Gemeindeamt Goldwörth abklären, wo das Beratungsgespräch auch stattfindet. Pro Person wird sich Markus Raml eine halbe Stunde Zeit nehmen. Mit Maria Winklhofer ist eine weitere Steuerberaterin vor Ort, bei Bedarf könnten es mehr werden.
Steuerlich absetzbar sind grundsätzlich:
1. Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen
2. Kosten für die Reparatur und Sanierung der durch die Katastrophe beschädigten, aber weiter nutzbaren Vermögenswerte (z.B. Ersatz des Fußbodens, etc.)
3. Kosten für die Ersatzbeschaffung von zerstörten Gegenständen (z.B. Neuanschaffung Pkw, Kleidung, etc.)
Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenfolgen sind laut Raml steuerlich voll absetzbar, aber bei Reparaturen und Ersatzbeschaffungen hängt es davon ab, wie wichtig die Gegenstände für die übliche Lebensführung sind. Die Sanierung des Swimmingpools ist beispielsweise nicht absetzbar. "Luxusgüter", wie etwa Sportgeräte oder eine zerstörte Weinsammlung sind ebenso nicht absetzbar. Gibt es für zerstörte Güter einen Gebrauchtwarenmarkt, wie etwa bei Pkw, dann ist nur der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Pkw absetzbar.
Weitere Steuertipps für Hochwassergeschädigte, aber auch für Unternehmen, welche z.B. Spenden absetzen wollen, gibt Markus Raml vor Ort.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.