Produktionsstopp in der Lasagne-Fabrik

Gerhard Lanz ist Prokurist bei Hochreiter und hat die Leitung Qualitätssicherung und Verkauf-Industrie über. | Foto: Hochreiter
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BAD LEONFELDEN. Seitdem auch in österreichischen Supermärkten als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch entdeckt wurde, war klar, dass Hochreiter Bad Leonfelden mit seinen Fertigprodukten das zu spüren bekommt. Hochreiter-Prokurist Gerhard Lanz im BezirksRundschau-Interview.

BezirksRundschau: Wie wirkt sich der aktuelle Fleischskandal auf Hochreiter aus?
LANZ: Fatal. Der Kunde hat das Vertrauen in Fertiggerichte, speziell Lasagne, verloren. Die Umsätze sind um 90 Prozent eingebrochen und werden sich auch so schnell nicht wieder erholen. Wir werden verstärkt vertrauensbildende Maßnahmen setzen, um Konsumenten wieder zurückzugewinnen. Derzeit steht jedoch die Lasagne-Produktion, aufgrund der geringen Absatzlage, still und das bedeutet für uns starke finanzielle Einbußen.

Wissen Sie genau woher Ihr Fleisch kommt?
Wir kaufen das Fleisch direkt bei den Schlächtern und Zerlegern. Die Schlacht- und Zerlegebetriebe werden von der QS-Hochreiter auditiert und überprüft. Dies macht die Sache sicherer und man greift so einer Vermischung der Fleischsorten bereits ausreichend vor. Grundsätzlich müssen wir uns aber auf die Schlachtbetriebe verlassen, in betrügerischer Absicht kann jedoch nichts ausgeschlossen werden.

Können Sie garantieren, dass kein Pferdefleisch als Rindfleisch verkauft wird?
Die Firma Hochreiter Fleischwaren führt seit langem, aufgrund der USA-Zulassung, DNA-Tierartenbestimmungen durch. Dabei war ausschließlich wissentlich zugesetztes Fleisch vorgefunden worden – Rindfleisch war auch Rindfleisch und kein Pferdefleisch. Zur weiteren Absicherung führt Hochreiter im eigenen akkreditierten Labor mit sofortiger Wirkung immunologische Tests durch. Diese immunologischen Tests sind auf die Auffindung von Pferdefleisch ausgerichtet. Sollte durch unser Labor bei den Anlieferungen Pferdefleisch festgestellt werden, so wird dies gesperrt und kommt somit nicht in den Verkauf.

Reicht die derzeitige Kennzeichnung aus?
Die derzeit gültige Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass der Produktinhalt am Etikett angeführt sein muss. Hält man die Kennzeichnungsverordnung, so wie es der Gesetzgeber vorsieht, ein, so ist der Verbraucher ausreichend informiert und findet darauf auch umfassende Produktinformationen im Bezug auf den Inhalt vor. Wenn wissentlich nicht deklariert wird, was im Produkt enthalten ist, etwa Pferdefleisch, so wird auch eine noch strenger ausgelegte Kennzeichnungsverordnung ad absurdum geführt werden.

Wie ließe sich so ein Skandal künftig vermeiden?
Indem den schwarzen Schafen, die wissentlich falsch auszeichnen, sofort die kaufmännische Legitimierung entzogen wird und das Ganze nicht lediglich mit einer Geldstrafe abgegolten wird. Durch solche Leute werden nicht nur Betriebe, sondern auch viele Arbeitsplätze gefährdet.

Interview: Gernot Fohler

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