"Winklehnergut" ist nun ein Erbhof
SCHENKENFELDEN/LINZ. Das landwirtschaftliche Anwesen "Winklehnergut" in Schenkenfelden darf sich Erbhof nennen. Das beschloss kürzlich die Oö. Landesregierung. Ein Erbhof muss muss 200 Jahre im selben Familienbesitz gewesen sein.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.