Der 1. Mai und seine Geschichte

Foto: Georg Berger (Regionaut)

VILLACH (steini). Kommenden Dienstag ist der 1. Mai, damit einhergehend finden rund um Villach wieder zahlreiche Feiern statt. Die Geschichte rund um den 1. Mai und das traditionelle Maibaumstehlen wissen jedoch nur die wenigsten.

Tag der Arbeit
Den Ursprung hatte der 1. Mai 1886 in Chicago, dort haben Arbeiter unter der Führung von Gewerkschaften für die Einführung des 8-Std.-Arbeitstages, statt 12 Std., gestreikt. Die Forderungen der Arbeiter bewirkte einiges, rief dazu 1889 ein Internationaler Arbeiterkongress in Paris auf, jährlich einen "Kampftag der Arbeiterklasse" zu feiern. Im Jahr 1890 machten die Arbeiter zum ersten Mal mit weltweiten Massendemonstrationen unter dem Motto "Heraus zum 1. Mai", auf ihre Anliegen aufmerksam, auch in Österreich.
Dieser wurde Hierzulande 1890 zum ersten mal begangen. Heute ist der "Tag der Arbeit" in Österreich und vielen Ländern ein gesetzlicher Feiertag. Zum offiziellen Feiertag wurde der 1. Mai in Österreich erst nach dem Ende der Monarchie. Die Nationalversammlung beschloss 1919, den 1. Mai zum "allgemeinen Ruhe- und Festtag" zu erheben.

Abwehr von Hexen
Schon lange bevor die Arbeiterbewegung den 1. Mai als „Protest- und Gedenktag“ ausrief, wurde dieser Tag als Gedenktag der Hl. Walburga, einer englischen Äbtissin des 8. Jh., gewidmet. Die neun Walpurgis-Tage zuvor wurden mit allerlei Bräuchen zur Abwehr von Hexen zelebriert. Diese spiegeln sich heute noch in ländlichen Maibräuchen wider. Die Tradition des Maibaums führt bis ins 17. Jahrhundert zurück. Auch hierzulande ist es Tradition, am Vorabend des 1. Mai auf dem Dorfplatz einen Maibaum, meist eine Birke, als Fruchtbarkeitssymbol zu errichten und diesen festlich zu schmücken. Maibaumkraxeln, das Stehlen des Maibaumes oder Maiumzüge mit Blaskapellen und der "Tanz in den Mai" sind in vielen Regionen Kärntens lebendige Bräuche. 

Stehlen mit Regeln
Für das Maibaumstehlen sind klare Regeln festgelegt: So darf dieser ausschließlich in der Nacht zum 1. Mai gestohlen werden, der Baum muss bereits gefällt sein und der Diebstahl darf nicht von Maibaumwächtern entdeckt werden. Widersetzt sich der Maibaumdieb diesen Regeln, kann das mitunter zu einem Gerichtsprozess führen. Der 1. Mai (Staatsfeiertag) ist ein Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für Gesamt-Österreich.

Hier wird gefeiert: 
Villach/Tafernerstraße
Gödersdorf/Fürnitz
Tiffen/Dorfgemeinschaftshaus
Wernberg/Gemeindeamt
Bodensdorf/Volksschule
Velden/Feuerwehrhaus bei
Vilslern

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