Norwegische Krähenmassenfalle
Aufgrund uns zu gekommener, beiliegender Informationsfotos erstattete der Kärntner Tierschutzverein Villach die Anzeige gegen unbekannte Täter wegen gröblichsten, tierquälerischen Verstoß gegen das Jagdgesetz. Es hat die tägliche Versorgung mit Frischwasser nicht stattgefunden und alles war verdreckt.
Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie 1979 ist dieser Fallentyp – norwegische Krähenmassenfalle – verboten. Diese Falle fängt nicht selektiv weil auch naturschutzrechtlich geschützte Vögel gefangen werden und entweder stressbedingt oder durch Verletzungen in den Fallen jederzeit zu Tode kommen können. Die aufgezeigten negativen, tierquälerischen und artenschützerischen Aspekte machen den Falleneinsatz unvertretbar. Obwohl der Einsatz dieses Fallentyps in der EU gesetzlich zu recht verboten ist (lt. Gutachten) wird er von der Jägerschaft ignoriert und praktiziert. Wir appellieren an die Jäger diese mittelalterlichen, hinterhältigen Fangmethoden abzuschaffen und sind für ein Verbot sämtlicher Fallen!
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