Glasknochenkrankheit
Arbeiterkammer erkämpft höheres Pflegegeld
Ein kleines Mädchen aus dem Bezirk Vöcklabruck, das an der Glasknochenkrankheit leidet, erhielt dank Intervention der Arbeiterkammer ein höheres Pflegegeld.
VÖCKLABRUCK. Elisabeth (Name geändert) ist sechs Jahre jung. Seit ihrer Geburt leidet sie an der Glasknochenkrankheit. Das Mädchen musste sich bereits mehreren Operationen unterziehen, um Fehlstellungen im Unter- und Oberschenkel zu korrigieren. Zudem zog sich Elisabeth bereits zahlreiche Knochenbrüche zu – vor allem im Bereich der Wirbelsäule. Das Sozialministerium stellte nach der Geburt eine 100-prozentige Behinderung fest. Den Eltern wurde Pflegegeld in der Stufe 2 zugesprochen.
Pflegegeld erhöht
In einem Bescheid vom 23. Jänner 2020 wurde die Pflegegeldeinstufung bestätigt. Elisabeth war zu dieser Zeit jedoch aufgrund eines erlittenen Fersenbruchs vollkommen auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Das kleine Mädchen konnte nicht einmal krabbeln und deshalb erschien den Eltern die Pflegegeldstufe 2 als zu gering. Daher suchte der Vater zunächst Hilfe beim Betriebsrat der Firma Lenzing Plastics, wo er beschäftigt ist. Der Betriebsrat vermittelte ihm schließlich einen Termin bei der AK Vöcklabruck, die Einspruch gegen den Bescheid erhob. Mit Erfolg: Das Pflegegeld wurde dank Hilfe der Arbeiterkammer auf Stufe 3 erhöht.
„Gut, dass die Familie zu uns gekommen ist. Unsere Expertinnen und Experten stehen den Mitgliedern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir behandeln jährlich mehr als 300.000 Anfragen zu Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Konsumentenschutz oder der Weiterbildung“, so AK-Präsident Johann Kalliauer.
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