Förderung für Investitionen
Die „Gemeindemilliarde“ fördert Investitionen von Gemeinden – im Bezirk Völkermarkt sind 2,4 Millionen Euro in 51 Projekte in den Gemeinden geflossen.
BEZIRK VÖLKERMARKT. Ab Juli 2020 konnten Gemeinden Investitionszuschüsse bei der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) beantragen. Dieses Gemeindepaket in Höhe von einer Milliarde Euro wurde ins Leben gerufen, um den von der Covid-19-Krise gebeutelten Gemeinden Österreichs bei Neu-Errichtungen, Sanierungen und Instandhaltungen finanziell unter die Arme zu greifen.
Projekte
In den Bezirk Völkermarkt sind bis jetzt 2,4 Millionen Euro der Förderungen geflossen, mit denen insgesamt 51 Projekte in Gemeinden unterstützt wurden. Zu den häufigsten Projekten gehören Straßensanierungen und die Errichtung von Photovoltaikanlagen. So zum Beispiel in der Gemeinde Diex, in der Bürgermeister Anton Napetschnig generell die Wichtigkeit betont, Förderungen für Projekte bestmöglich nutzen zu können: „Wir haben am Dach des Rüsthauses der Feuerwehr Diex und des Wirtschaftshofes eine PV-Anlage installiert."
Förderung abholen
Der Kärntner Gemeindebund-Präsident Günther Vallant betont: „Es ist gut, dass der Ausschöpfungsgrad mit 80 Prozent der Mittel der höchste Wert aller Bundesländer in Österreich ist.“ Das Geld konnten die Gemeinden nur verwenden, wenn sie 50 Prozent der Investitionen aus der eigenen Gemeindekasse beisteuerten. „Das bestätigt auch, dass das Gemeindehilfspaket des Landes notwendig war und dazu beigetragen hat, dass die Kärntner Gemeinden in Summe in der Lage sind, ihre Mittel abzuholen“, so Vallant weiter. Neben den Mitteln aus der „Gemeindemilliarde“ erhielten die Kärntner Gemeinden 20 Millionen zusätzlich seitens des Landes.
Frist verlängert
Auf Forderung des Österreichischen Gemeindebundes wurde die Antragsfrist für die Gemeindemilliarde von 31. 12. 2021 auf 31. 12. 2022 verlängert. Eine weitere Milliarde soll den österreichischen Gemeinden in Form von Vorschüssen überwiesen werden. Vallant: „Wir setzen uns dafür ein, dass dies nicht rückzahlbare Vorschüsse sind. Damit die Budgetlöcher, die durch Corona definitiv gegeben sind, abgedeckt werden können.“ Stand aktuell müssten diese Vorschüsse ab 2023 zurückgezahlt werden.
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