Gedenkstätte für Sternenkinder geplant (mit Umfrage)
FPÖ-Stadtrat will am Kreuzbergl-Friedhof eine Gedenkstätte für Sternenkinder errichten.
VÖLKERMARKT (sj). FPÖ-Stadtrat Hans Steinacher will bis 2018 eine Gedenkstätte für sogenannte Sternenkinder am städtischen Friedhof in Völkermarkt (Kreuzbergl) errichten.
"Ich bin über Gespräche mit Betroffenen auf diese Idee gekommen. Der Bedarf in der Gemeinde ist gegeben", erklärt Steinacher.
Bei der Gedenkstätte soll es möglich sein, Kerzen anzuzünden und Blumen niederzulegen. "Bestattungen wird es dort nicht geben", betont der Stadtrat, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.
Recherche in Städten
Er recherchierte in anderen Städten, die solche Gedenkstätten bereits haben, und sah eine Fülle von möglichen Varianten für eine Umsetzung in Völkermarkt.
Bei der nächsten Ausschusssitzung des Referates für städtische Betriebe im April soll die Gedenkstätte bereits Thema sein. "Die Ausschussmitglieder sollen sich Gedanken über die Gestaltung machen", so Steinacher. Danach sollen Kostenvoranschläge eingeholt und im Stadtrat präsentiert werden. Auch zwei mögliche geeignete Plätze am städtischen Friedhof wurden bereits vorgemerkt.
Errichtung 2018
Steinacher will erreichen, dass die Gedenkstätte für 2018 budgetiert und auch errichtet wird: "Sternenkinder sind noch immer ein Tabuthema. Das soll sich ändern."
Bürgermeister Valentin Blaschitz (SPÖ) befürwortet die Idee mit der Gedenkstätte: "Eltern von Sternenkindern sollen die Möglichkeit des Gedenkens haben. Die Kosten müssen wir uns erst ansehen, aber grundsätzlich ist es eine Idee, die umgesetzt werden sollte."
Zur Sache: Sternenkinder
Als Sternenkinder werden im ursprünglichen Sinn Babys bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt sterben. Aber auch Eltern von Babys, die mit über 500 Gramm Geburtsgewicht sterben, werden oft als Sternenkinder bezeichnet.
Unter 500 Gramm gilt ein Baby als Fehlgeburt. Rechtlich gesehen gibt es für Kinder, die als Fehlgeburten gelten, bisher keine Möglichkeit der Registrierung. Bleibt es dagegen einige Stunden oder Tage am Leben, wird es in das Personenstandsregister eingetragen, bekommt eine Geburtsurkunde und muss nach seinem Tod auch beerdigt werden.
Ab 1. April 2017 gilt eine Gesetzesänderung, nach der auch Kinder unter 500 Gramm in das Personenstandsregister aufgenommen werden können.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.