Pyrotechnikverbot NICHT aufgehoben
Quasi im ganzen Land wirds still zu Silvester

Feuerwerk quasi verboten | Foto: Stadt Bregenz
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Quasi im ganzen Land ist das "Feuerwerken" auch zu Silvester verboten

Das Pyrotechnikgesetz regelt den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. So ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern innerhalb der Ortsgebiete laut diesem Gesetz in Österreich verboten. Die Möglichkeit auf eine Ausnahme zum Jahreswechsel gibt es, wird aber immer weniger von den Gemeinden erlassen, und zwar um Mensch, Tier und Umwelt zu schonen.

Welche Feuerwerkskörper in Ihrer Gemeinde erlaubt sind, entnehmen Sie bitte direkt bei Ihrer Gemeinde. Meistens sind aber lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 erlaubt.

So sind auch im Bregenzer Stadtgebiet oder in Frastanz keine größeren Feuerwerke erlaubt. Lediglich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen abgefeuert werden.

Kategorie F1

Dies sind Erzeugnisse mit geringer Gefahr und vernachlässigbarem Lärmpegel wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller oder Wunderkerzen. Diese Feuerwerke können ab 12 Jahren erworben werden.

Verboten

Silvesterraketen, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen („Vulkane“) und Feuerräder sind hingegen verboten.

Böse Überraschungen Vermeiden

Um keine Überraschungen zu erleben, ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Kauf bei seiner Heimatgemeinde zu informieren. In der Nähe von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Menschenansammlungen dürfen Raketen grundsätzlich nie gezündet werden. Dies gilt auch für Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe, denn sowohl Haus-, Nutz- als auch Wildtiere reagieren stark auf den Lärm und die Lichteffekte von Feuerwerken. Angstreaktionen und Verhaltensstörungen sowie Verletzungen sind laut Landwirtschaftskammer Vorarlberg keine Seltenheit.

Abgerissene Finger

Weiters gibt es Beachtenswertes, um Gefahren für Mensch und Umwelt aus dem Weg zu gehen. „Immer wieder kommt es zu Brandwunden, Gehörschäden, abgerissenen Fingern oder sogar Gliedmaßen. Um solche Unfälle zu verhindern, gibt es bereits beim Kauf einiges zu beachten. Am besten sollten die Raketen mit Prüfzeichen ausgestattet sein und nur im Fachhandel gekauft werden“, so Mario Amman von Sicheres Vorarlberg. Über Effekte und Handhabung der Knallkörper können Fachhändler zusätzlich beraten. Die Gebrauchsanweisung liefert weitere Tipps und Sicherheitshinweise. Wenn dann das neue Jahr näher rückt und die Silvestervorbereitung laufen, empfiehlt es sich, gleich einen Eimer Wasser, einen Feuerlöscher und/oder eine Löschdecke im Bereich der Abfeuerstelle bereitzulegen. Achten Sie besonders auf eine stabile Abschusseinrichtung.
Grundsätzlich darf nur im Freien, nie in geschlossenen Räumen, abgefeuert werden. Meiden Sie hier aber wenn möglich landwirtschaftliche Weiden, da diese durch Plastikteile und Schwermetalle erheblichen Belastungen ausgesetzt werden. Reste von Feuerwerkskörpern können ins Futter gelangen und Tiere gefährden.

Sammeln Sie deshalb am nächsten Tag, auch der Umwelt zuliebe, entstandenen Müll gleich ein.
Außerdem sollten „Blindgänger“ niemals ein zweites Mal angezündet werden.

Aber auch als Zuschauer kann man Unfällen und Sachbeschädigungen vorbeugend entgegen wirken. Generell gilt es, das Feuerwerk aus sicherer Entfernung mitzuverfolgen. Zu Hause sollten Fenster, Balkon- und Haustüren geschlossen sein, damit nicht durch „Irrläufer“ Brände entstehen.

Werden all diese Dinge beachtet, steht einem gesunden und sicheren Start ins neue Jahr nichts mehr im Weg. Weitere Infos zum Thema sind auf sicheresvorarlberg.at sowie auf vbg.lko.at abrufbar.

Feuerwerk quasi verboten | Foto: Stadt Bregenz
Foto: Sicheres Vorarlberg

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