Geflügelpest
Geflügelpest: Was zu beachten ist
WAIDHOFEN/YBBS. Ganz Österreich ist mit der Verlautbarung der 1. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II 6/2023, seit 10. Jänner 2023 als Risikogebiet eingestuft, wobei zwischen Gebieten mit stark erhöhtem und Gebieten mit erhöhtem Risiko unterschieden wird. Waidhofen a/d Ybbs zählt zu den Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus momentan auch in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
• Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind getrennt von den am Betrieb gehaltenen Enten und Gänsen zu halten, damit ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
• Geflügel ist durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachtem Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
• Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, sodass das Hausgeflügel nicht mit Wildvögeln oder Oberflächengewässer in Kontakt kommt.
• Anzeigepflicht gem. § 17 Tierseuchengesetz besteht bei Rückgang der Legeleistung um mehr als 5% für mehr als zwei Tage, bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% und erhöhter Sterblichkeit von mehr als 3% in einer Woche.
• Meldepflicht von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln (Falken, Adler, Sperber, Bussarde, Habichte) beim Amtstierarzt, damit diese zur Seuchenfrüherkennung untersucht werden können.
Zur Geflügelpest
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.
Die aktuelle Situation in Europa zeigt, dass Ausbrüche von Geflügelpest ganzjährig stattfinden, wobei im Winter die Anzahl der Ausbrüche am höchsten ist. Der Eintrag der Infektion in einen Betrieb kann durch Zukauf von Tieren, die sich in der Inkubationszeit befinden, von symptomlosen, infizierten Tieren oder auch durch Eintrag des Erregers über Wildvögel, insbesondere durch erregerhaltigen Kot, erfolgen. Wassergeflügel wie Enten und Gänse, aber auch Schwäne zeigen häufig kaum Symptome, sind aber infektiös und können somit andere Geflügelarten infizieren.
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