Anklage gegen Tatverdächtigen im Mordfall Gunskirchen
WELS. Wie die Staatsanwaltschaft Wels mitteilte, wurde gegen den Tatverdächtigen im Mordfall einer Taxifahrerin in Gunskirchen beim Landesgericht Wels als Geschworenengericht Anklage erhoben.
Dem Angeklagten wird das Verbrechen des Mordes sowie das Verbrechen des schweren Raubes zur Last gelegt. Als Strafrahemn ist eine Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren bzw. eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen.
Gleichzeitig wurde aufgrund des eingeholten psychiatrischen Gutachtens die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Diese vorbeugende Maßnahme wäre neben der auszusprechenden Freiheitsstraße zu verhängen.
Die Anklage ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese noch im Herbst 2015 anberaumt werden wird.
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