Nach dem Urlaubshorror
Arbeiterkammer hilft bei "entgangenen Freuden"

Wird der Urlaub zum Horrortrip, ist man mit einem Anruf bei der Arbeiterkammer (AK) OÖ gut beraten.  | Foto: tonodiaz/panthermedia
  • Wird der Urlaub zum Horrortrip, ist man mit einem Anruf bei der Arbeiterkammer (AK) OÖ gut beraten.
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Es ist der Horror jeder Urlaubsreise: Am Ort der ersehnten Entspannung herrscht Chaos, Baulärm und das Hotelzimmer ist ganz und gar nicht, wie im Katalog beschrieben. Hier hilft der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich.

WELS. Familie S. aus Wels wollte seit Jahren wieder einen Urlaub im Süden verbringen. Bei der Ankunft am Urlaubsort stellt sich heraus, dass das gebuchte Hotel renoviert wird. Neben Baulärm und Schmutz waren Mängel im Zimmer. Die Urlauber haben sich per Mail an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ gewandt, die den Aufenthalt noch retten konnte. Für alle Urlauber, die mit Reiseproblemen konfrontiert sind, haben die Konsumentenschützer der AK OÖ nützliche Tipps zusammengefasst.

Maßnahmen vor Ort

Viele Urlauber haben ihre Reise als Paket bei einem Reiseveranstalter, der für die mangelfreie Leistungserbringung verantwortlich ist, gebucht. Treten dabei Probleme auf, haben Urlauber Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner. So sollte man handeln:

• Umgehende Reklamieren beim Reiseveranstalter.
• Bekanntgabe der Reisemängel beim Vertreter des Veranstalters.
• Zusätzliches Mail direkt an den Veranstalter.
• Eine schriftliche Gästemeldung sollte eingefordert werden.
• Verlangen Sie eine sofortige Verbesserung.
• Mängelbehebung im Rahmen der Gewährleistung durch Veranstalter.
• Fotos oder Videos dienen als Beweise.
• Namen und Adressen von Betroffenen helfen bei der Glaubwürdigkeit.
• Belege für entstandenen Kosten aufbewahren.

Schadenersatz

Lassen sich die Mängel vor Ort nicht beheben, kann nach der Rückkehr der Reisepreis gemindert werden. Wurde ein wesentlicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht und trifft den Veranstalter oder einen seiner Repräsentanten (zum Beispiel das Hotel) ein Verschulden, so kann auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend gemacht werden. Rechtliche Beratung und Unterstützung gegenüber dem Veranstalter erhalten Betroffene von den Expertinnen und Experten des Konsumentenschutzes der AK OÖ.

Weitere Informationen rund um das Thema Reisen sowie Kontaktdaten sind unter "Reise & Freizeit" bei der Arbeiterkammer Oberösterreich abrufbar.

Für Ihre Fragen steht der AK-Reiserecht-Experte Gernot Fieber gerne zur Verfügung: 050/ 6906-3120

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