Disco Feeling, Stadt Wels
Disco: Beschwerde abgelehnt

Sperrstundenbescheid jetzt endgültig. Das Feeling muss spätestens um 02.00 Uhr zusperren. | Foto: laumat.at/Matthias
  • Sperrstundenbescheid jetzt endgültig. Das Feeling muss spätestens um 02.00 Uhr zusperren.
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Nach unzähligen strafrechtlich relevanten Vorfällen in den Jahren 2017 und 2018 widerrief der Magistrat Wels im Dezember 2018 den Sperrstundenbescheid für die Disco Feeling. Die bisher gültige Sperrstundenzeit bis 06.00 Uhr wurde auf 02.00 Uhr vorverlegt.

Unter anderem kam es vor der Disco zu Körperverletzungen, Raufhandel, Sachbeschädigungen oder Suchtmittelmissbrauch. Insgesamt über 70 Delikte innerhalb von zwei Jahren. 

Beschwerde der Betreiber

Von den Betreibern wurde postwendend gegen den neuen Sperrstundenbescheid beim Landesverwaltungsgerichtshof berufen. Die Beschwerde der Discobetreiber wurde jetzt jedoch als irrelevant abgewiesen. Mit der Begründung, dass die Vorverlegung der Sperrstunde geeignet ist, strafrechtlich relevante Vorfälle zu vermeiden. Dies umso mehr, da sich der überwiegende Teil dieser Vorfälle nach zwei Uhr Früh ereignet haben.

Sperrstundenerlass ab sofort gültig

Durch die Abweisung der Beschwerde durch den Landesverwaltungsgerichtshof ist die neue Sperrstunde um 02.00 Uhr jetzt endgültig fixiert. Es gibt auch keine Möglichkeit mehr für die Discobetreiber, diese nochmals zu beeinspruchen. Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) sieht sich bestätigt: „Die Disco Feeling war ein Magnetpunkt für Kriminalität. So etwas kann dauerhaft nicht hingenommen werden. Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung das konsequente Vorgehen der Stadt.“

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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