Stadt Wels beschließt Gebührenpflicht für E-Autos
Ende für Gratis-Parken
Lenkerinnen und Lenker von Elektro-Autos müssen in Wels ab jetzt ebenfalls Gebühren fürs Parken in den Kurzparkzonen entrichten. Somit tritt der einstimmige Beschluss des Gemeinderates zu Gunsten der Gebührenpflicht vom Juli diesen Jahres nun in Kraft.
WELS. Am Montag, 4. Juli, wurde im Gemeinderat einstimmig die Gebührenpflicht für E-Autos in der Kurzparkzone beschlossen. Zur Umgewöhnung wurde eine mehr als 14-tägige Übergangsfrist gewährten. In dieser wurden E-Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug in der Gebührenzone abgestellt hatten, lediglich über die Umstellung informiert aber nicht abgestraft. Seit letzteren Montag, 8. August, müssen diese aber auch fürs Parken in der blauen Zone zahlen.
Parken in der Gebührenzone
Generell zählen die Parkgebühren in der Stadt Wels mit einem Euro für zwei Stunden Parkdauer sowie einer Gratis-Parkstunde zwischen 12 und 13 Uhr österreichweit zu den niedrigsten.
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