Energieausweis ist ein Muss

- <b>Die Angabe</b> der Energiekennzahlen ist per neuem Gesetz Pflicht. Das betrifft sowohl Vermietung als auch Verkauf.
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Strafe kann den Verkäufer und den Immobilienmakler treffen
BEZIRK (il). Seit 1. Dezember 2012 ist das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen über kurz oder lang fast jeden Bürger. „Die Energiekennzahlen müssen in jedem Inserat - auch online - enthalten sein. Das betrifft sowohl den Verkauf als auch die Vermietung von Objekten“, erklärt Walter Pehn, Inhaber eines Welser Ingenieurbüros.
Das Fehlen des Energieausweises zieht harte Strafen nach sich. „Der Verkäufer oder Vermieter muss 1450 Euro Strafe zahlen, falls er sich nicht daran hält“, warnt Pehn. Doch auch der Immobilienmakler wird zur Zahlung gebeten, falls er den Auftraggeber nicht nachweislich über dessen Verpflichtung aufgeklärt hat.
Energieausweise, die nach dem bisherigen EAVG erstellt wurden sind noch bis zu zehn Jahre gültig. Bei den „älteren“ Ausweisen genügt das Angeben des Heizwärmebedarfs (nach neuem EAVG muss zusätzlich Gesamtenergieeffizienz bekanntgegeben werden).
„Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Objekt und dem damit verbundenen Aufwand abhängig. Generell kann man bei Wohnungen jedoch zwischen 200 und 250 Euro rechnen. Bei Einfamilienhäusern sind es zwischen 250 und 300 Euro“, so der Experte.
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