Prozess am Landesgericht Wels
Fünf Jahre für Tinder-Schwindler
Der spielsüchtige Betrüger, auch bekannt als "Tinder-Schwindler", zog den Opfern mit seiner Masche mehrere Hunderttausend Euro aus der Tasche. Am Donnerstag, 7.April, erfolgte am Landesgericht Wels der Schuldspruch.
WELS. Fünf Jahre – so lautete das Urteil von Richter Anton Weber, der das Schöffenverfahren leitete. Der ehemalige Außendienstmitarbeiter täuschte gleich mehreren Frauen eine Liebesbeziehung vor und zog ihnen damit das Geld aus der Tasche. So finanzierte er seine Spielsucht.
Perfide Masche
Das System des Angeklagten war jedes Mal das gleiche: Er gab sich als Lokalbesitzer oder reicher Anlagemanager aus, bräuchte aber finanzielle Überbrückungshilfe, da das Finanzamt sein Geld beschlagnahmt habe. Insgesamt erleichterte er so seine gutgläubigen Opfer um rund 550.000 Euro. Damit brachte er die Frauen eiskalt beinahe um ihre eigene Existenz.
Schuldeingeständnis
Der Tinder-Schwindler zeigte sich im vollen Umfang geständig und verwies mehrmals auf seine exzessive Spielsucht, die außer Kontrolle geraten sei. Das Schicksal seiner Opfer lasse ihn nicht kalt – er habe aber keinen Ausweg gesehen. "Es war mein zweites Ich und wenn ich daran denke, erkenne ich mich nicht wieder", meint der Angeklagte. Er habe sogar insgeheim gehofft, dass die Frauen auf seine Forderungen nicht eingehen würden. Dies hielt ihn aber offenkundig nicht davon ab, seine Betrugsmasche weiterzuspielen. Laut eigenen Angaben habe der Betrüger selbst eine Millionen Euro beim Glücksspiel verloren.
Tinder-Schwindler spielt sein Spiel weiter
Den Ausführungen des Angeklagten hielt die Anwältin der Opfer entschieden dagegen. Sie erkenne in seinen Aussagen eine Fortsetzung des Schauspiels. Er habe die Frauen gezielt ausnutzen wollen und sie über lange Zeit um sehr viel Geld gebracht. Der finanzielle, aber auch psychische Schaden, unter denen die Opfer leiden, sei enorm. Noch vor dem Gerichtstermin habe der Betrüger telefonisch versucht, eine der Frauen von der Aussage abzuhalten. In ihrem Abschlussplädoyer wandte sich die Juristin gezielt an die Laienrichter und unterstrich die menschliche und gesellschaftliche Verantwortung bei der Urteilsbemessung. Dem stimmte auch Staatsanwalt Christoph Weber zu: "Mit dem Urteil muss gezeigt werden, dass man mit solchem Betrug nicht durchkommt".
Schuldspruch
Den Angeklagten traf die volle Härte des Gesetzes mit der Höchststrafe. Zu Lasten wurden ihm gelegt, dass er bereits rechtskräftig verurteilt und rasch rückfällig wurde, der lange Zeitraum des Betruges und die Schadensumme. Mildernd war das Geständnis und die Spielsucht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tinder-Schwindler meldete Berufung an.
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