Urteile am Landesgericht Wels gefallen
Schweinehalter wegen Tierquälerei angeklagt

- Der Richter am Welser Landesgericht kam im Falle der angeklagten Tierquälerei in einem Schweinemast- und Zuchtbetrieb in Sipbachzell zu einem Urteil. (Symbolbild)
- Foto: Panthermedia/adriaticphoto
- hochgeladen von Philipp Paul Braun
Drei Personen eines Schweinezucht- und Mastbetriebes in Sipbachzell standen vor dem Landesgericht Wels. Der Vorwurf: Tierquälerei, weil unter anderem Krankheiten und Kannibalismus unter den Schweinen vorgekommen sein sollen.
SIPBACHZELL, WELS. Weil eine Tierärztin bei einer Kontrolle grobe Missstände bei einem Schweinezucht- und Mastbetrieb in Sipbachzell festgestellt hatte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Betreiberin des Betriebes, eine 33-Jährige sowie ihr 32-jähriger Lebensgefährte und ihr Vater, von dem der Hof übernommen worden war, saßen vor dem Richter am Landesgericht Wels: "Hier sind den Schweinen unnötig Qualen, Schmerz und psychische Qualen zugefügt worden", so der Tenor vor Gericht.
"Habe Stall nicht betreten"
Im Fall mussten zuerst die Zuständigkeiten im Betrieb geklärt werden: Die 33-Jährige konnte glaubhaft darlegen, dass sie von der Tierhaltung nichts wusste, und sie die Verantwortung über die rund 120 Schweine ihrem Lebensgefährten sowie ihrem Vater übergeben hatte: "Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich den Tierbereich nicht betreten werde", so die Betriebsleiterin. Für sie gab es deshalb einen Freispruch vom Richter.
Schuldzuschreibung
Anders sah es bei ihrem Vater aus. Der 61-Jährige führte den Betrieb rund 40 Jahre davor. In der Vergangenheit gab es laut Gericht bereits Beanstandungen wegen Problemen rund um das Wohl der Schweine – es setzte deshalb sogar ein Strafverfahren. Er sei aber weiter für den Mastbetrieb verantwortlich gewesen, auf die sich die Anklagepunkte beziehen: Unter anderem Kannibalismus unter den Schweinen, Nekrosen und angebissene Schwänze bei den Tieren, die sich zum Teil gegenseitig "angeknabbert" haben sollen. Auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und zu wenige Krankenbuchten standen zur Diskussion.
Deswegen wurde der Pensionist wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von rund 5.000 Euro verurteilt, weil er den Schweinen "schweres Leid" zugefügt habe. "Er hat es wieder nicht besser gemacht", so der Richter: "Er hätte es besser wissen müssen." Der Angeklagte gab an:
"Ich gehe seit 1978 in den Stall und will den Schweinen nicht absichtlich Leid zufügen."
Hatte nur Zucht über
Von den Vorwürfen und dem Verfahren schwer mitgenommen zeigte sich der 32-Lebensgefährte der Betriebsleiterin. Er gab an, dass auch er mit dem Mastbetrieb nichts zu tun gehabt und die Verantwortung an den Vater seiner Lebensgefährtin abgegeben habe. Er sei nur für den Zuchtbetrieb verantwortlich gewesen. Sein Verteidiger erklärte, dass sich der Mann um Verbesserungen am Hof eingesetzt habe. Dafür konnte er eine Diversion im Zuge einer Geldstrafe von 640 Euro erwirken. Der Angeklagte gab vor dem Richter an:
"Ich kann jetzt nur mehr ruhigen Gewissens ins Haus gehen, nachdem ich vorher im Stall war und geschaut habe, ob alles passt."
Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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