Auch im 3. Lockdwon
Stadt Wels verzichtet auf Elternbeiträge

Für Kinder die mindestens fünf zusammenhängende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, Kindergarten oder Hort waren, müssen auch im dritten Lockdown keine Elternbeiträge bezahlt werden. | Foto: Claudia Paulussen/Fotolia
  • Für Kinder die mindestens fünf zusammenhängende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, Kindergarten oder Hort waren, müssen auch im dritten Lockdown keine Elternbeiträge bezahlt werden.
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Auch im dritten Lockdown wird die Stadt Wels die Elternbeiträge erlassen.

WELS. Für Kinder, die von Donnerstag, 7. Jänner bis inklusive Freitag, 5. Februar mindestens fünf zusammenhängende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, ihrem Kindergarten oder Hort waren, übernimmt die Stadt für die Zeit dieser Abwesenheit den Elternbeitrag. Diese freiwillige Leistung soll auch für Eltern gelten, deren Kinder eine private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen. Abgerechnet wird dabei in ganzen Wochen, das Fernbleiben der Kinder kann sich dabei auch über ein Wochenende erstrecken. Als fünf zusammenhängende Werktage gelten daher nicht nur Montag bis inklusive Freitag, sondern etwa auch Dienstag bis Montag oder z.B. auch Mittwoch bis Dienstag.

Während des dritten Lockdowns lag die durchschnittliche Auslastung in den vier städtischen Krabbelstuben bei rund 90 Prozent, in den zwölf Kindergärten bei rund 59 Prozent und in den fünf Horten bei rund 54 Prozent.

Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt: „Als zuständige Referentin ist es mir ein Anliegen, dass die Stadt Wels den Eltern finanziell entgegenkommt. Zudem freut es mich, dass der Normalbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen nun wieder aufgenommen wird.“

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