Ausfallgefährdete Banken ohne öffentliche Mittel stabilisieren
Ausnahmeregelungen für Sparvereine erreicht
Die letzte Finanzkrise zwang Österreich, Banken mit öffentlichen Mitteln zu stabilisieren, um schwere wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Künftig sollen ausfallgefährdete Banken ohne zusätzliche öffentliche Mittel rasch und effizient stabilisiert werden können.
"Damit haben wir ein Werkzeug in der Hand, damit so etwas wie mit der Hypo-Alpe-Adria nicht mehr passieren kann", sagte der ÖVP-Abgeordnete Jakob Auer im Rahmen der Plenardebatte zum Beschluss eines Bundesgesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Banken am 11. Dezember 2014.
Die Finanzmarktbehörde (FMA) soll künftig früher eingreifen können und erhält Befugnisse für eine verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung bei ausfallgefährdeten Banken. Ziel ist es, dass jede Bank unabhängig von Größe und Komplexität abgewickelt werden kann, ohne die Stabilität des Finanzmarktes zu gefährden. "Dennoch sollten wir auch darauf achten, dass Regulierungsmaßnahmen mit Maß und Ziel getroffen werden", betonte Auer.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wurden auch Ausnahmeregelungen für Sparvereine getroffen. Ohne diesen Bestimmungen hätte sich knapp eine Million Österreicher, die Mitglied in einem Sparverein sind, von Banken identifizieren lassen müssen. "Das konnte Gott sei Dank nun abgewendet werden", schloss Auer.
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