AK: "Lohndumping ein Dauerthema"

- Für <b>Michaela Petz</b> und Sabine Moherndl-Mühlböck von der Arbeiterkammer Wels ist Unterentlohnung ein Dauerthema.
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Gastwirt prellte seine Angestellten um mehr als 12.000 Euro.
WELS. Rund 4800 Beschäftigte, und damit etwas mehr als im Vorjahr, wandten sich im ersten Halbjahr 2016 mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer Wels. Diese konnte durch Interventionen fast 600.000 Euro an vorenthaltenen Entgelten für ihre Mandanten erstreiten. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen, Überstunden oder Abfertigungen. Ein Dauerthema bei den Beratungsgesprächen sei zudem das Thema Unterentlohnung. So sei etwa ein Gastgewerbebetreiber einer Kellnerin und einer Reinigungskraft aus dem Bezirk Wels mehrere tausend Euro schuldig geblieben. Die beiden Frauen suchten Hilfe bei der AK, die in beiden Fällen eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbrachte. Doch noch bevor das Verfahren abgeschlossen werden konnte, meldete der Wirt Insolvenz an und blieb seinen Arbeitskräften insgesamt über 12.000 Euro schuldig. Die Frauen erhielten das Insolvenz-Entgelt-Fonds. Für Michaela Petz, Leiterin der Welser AK, besonders alarmierend: Die Reinigungskraft arbeitete fast sieben Monate ohne Lohn, bevor sie diesen einforderte. "In 50 Prozent der Fälle, trifft Unterentlohnung Menschen mit Migrationshintergrund. Sie trauen sich oft nichts zu sagen und haben Angst vor dem Arbeitsplatzverlust. Die betreffende Person arbeitet meist bei Leasingfirmen oder im Gastgewerbe", so Petz. Sie rät Betroffenen sich beim Verdacht auf Unterentlohnung rasch an die AK zu wenden. Auf Grund von Verfallsfristen in Kollektivverträgen können Ansprüche bereits nach einigen Monaten verloren gehen. Unterlagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, wie Arbeitsvertrag, Lohnzettel und Arbeitszeitaufzeichnungen, sollte man zudem gut aufheben. Sollte die Abrechnung einmal nicht stimmen, hat man dann Beweismittel zur Hand. Undurchsichtige Klauseln im Arbeitsvertrag können zudem per Mail oder Fax an die AK geschickt werden, um sie überprüfen zu lassen.
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