Arbeiten in den Ferien

Wichtig ist, die  Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu kennen. | Foto: panthermedia_net/Goodluz
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OÖ. Sommerzeit ist die Zeit der Ferialjobber. Zu beachten sind die Unterschiede zwischen einer Ferialarbeit, einem Volontariat und einem Praktikum. Ferialarbeiter sind meist Schüler oder Studenten, die während der Ferien Geld verdienen wollen. Es handelt sich in der Regel um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Ferialarbeiter sind somit auch weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse muss der Arbeitgeber machen. Es besteht Anspruch nach Bezahlung des geltenden Kollektivvertrags. Das sogenannte Pflichtpraktikum hingegen ist ein für die schulische Ausbildung notwendiger Arbeitseinsatz, der ebenfalls im Rahmen eines normalen Arbeitseinsatzes abgewickelt wird. Es handelt sich meist um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das dem Erwerb von praktischen Erfahrungen als Ergänzung zur schulischen Ausbildung dienen soll. Es liegt eine Arbeitspflicht vor. Da es sich üblicherweise um ein Arbeitsverhältnis handelt, muss der Arbeitgeber grundsätzlich Entgelt bezahlen. Ein Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis, wobei kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es besteht weder eine Arbeitsverpflichtung noch ein Entgeltanspruch und keine Eingliederung in die organisatorischen Abläufe des Betriebes. Fallweise wird ein 'Taschengeld' vereinbart.

Kostenlos beraten lassen
Die Arbeiterkammer rät allenfalls, vorab die wichtigsten Punkte wie Dauer, Tätigkeiten, Bezahlung und Arbeitszeit schriftlich festzuhalten, die Arbeitszeiten inklusive Pausen aufzuschreiben und die Abrechnungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses kontrollieren zu lassen. „Immer noch kommt es vor, dass einige Firmen junge Menschen im Sommerjob um ihre Rechte, zum Beispiel um angemessene Bezahlung, bringen. Ich rate allen, sich bei Fragen und Problemen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden", empfiehlt AK-Präsident Johann Kalliauer. Beratung persönlich in der AK-Bezirksstelle, telefonisch unter 0506906 1 oder ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit.

Wichtig ist, die  Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu kennen. | Foto: panthermedia_net/Goodluz
AK-Präsident Johann Kalliauer
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