Förderung der ersten Arbeitnehmer ist neu
BEZIRK (il). Viele Neugründer beschäftigen im ersten Unternehmensjahr noch keine Arbeitnehmer. Sie konnten diese Begünstigung daher nicht nutzen. Neugründer haben ab 1. Jänner 2012 die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Jahre die Begünstigung der lohnabhängigen Abgaben in Anspruch zu nehmen. Zu den lohnabhängigen Abgaben zählen der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, der Wohnbauförderungsbeitrag und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der begünstigte Zeitraum von zwölf Monaten beginnt mit der Einstellung des ersten Arbeitnehmers zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt sind in den ersten zwölf Monaten nach der Neugründung die lohnabhängigen Abgaben aller beschäftigten Arbeitnehmer begünstigt. Ab dem zwölften Kalendermonat gilt diese Begünstigung nur mehr für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer.
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