Unternehmen als Kronzeuge
Millionenstrafe für Fronius wegen Preisabsprachen
Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für den Konzern Fronius und zwei seiner Handelspartner hohe Geldstrafen beantragt. Die Welser Firma hatte laut Behörde von Anfang an bei der Aufklärung als Kronzeuge mitgeholfen.
WELS, WIEN. Laut BWB hatte Fronius mit den Handelsfirmen Zultner (Graz) und Haberkorn (Bregenz) wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Dafür drohen Fronius nun drei Millionen Euro – eine verminderte Summe, da der Konzern als Kronzeuge mitgewirkt habe. Insgesamt stehen 4,38 Mio. Euro Strafe im Raum, alle drei Firmen akzeptierten laut BWB.
Preisabsprachen
Ein anonymer Hinweis hatte den Fall ins Rollen gebracht. Laut der Ermittlungen habe es zwischen den drei Firmen Vertriebsverträge mit „kartellrechtswidrigen Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ gegeben.
Damit würde es zu Nachteilen für andere Unternehmen und den freien Markt kommen – nämlich indem marktdominierende Firmen ihre Preise nicht gegenseitig unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere kommen.
Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch.
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