Welser Bürger können wieder Weihnachtsgeld beantragen

Die Stadt Wels gibt ihren Bürgern wieder die Gelegenheit, Weihnachtsgeld zu beantragen. | Foto: Gina Sanders/Fotolia
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WELS. Auch heuer ist es für Bürger mit geringem Einkommen wieder möglich, einen Weihnachtszuschuss von der Stadt zu erhalten. Anspruchsberechtigt sind einkommensschwache Pensionisten, Berufstätige (keine Lehrlinge oder Auszubildende) und Bezieher laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen. Antragsberechtigt ist auch, wer seit mindestens 01. September 2016 Leistungen des Arbeitsmarktservices (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse bezieht. Der Zuschuss steht nur EU- oder EWR-Bürgern zu, die seit mindestens zwei Jahren (gerechnet jeweils ab 01. November des laufenden Jahres) in der Stadt Wels ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Geringfügige Änderungen

Die Unterstützung beträgt 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen, und jeweils 75 Euro für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person. Diese Werte bleiben gleich wie im Vorjahr. Die entsprechenden Einkommensobergrenzen betragen 897,31 Euro (2015: 886,84 Euro) bei Ein-Personen-Haushalten sowie 1338,11 Euro (2015: 1322,42 Euro) bei Haushalten, die aus Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten bestehen. Diese Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe wie im Vorjahr um jeweils 109 Euro. Anträge nehmen die Mitarbeiter der Dienststelle Soziale Hilfen des Magistrats von 2. bis einschließlich 30. November von Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus entgegen. Mitzubringen sind Einkommens- oder Bezugsnachweis(e), Meldezettel sowie Kontodaten (IBAN und BIC). Wer eine Sozialhilfeleistung bezieht, ist von Amts wegen erfasst und muss daher keinen eigenen Antrag stellen.

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