Kein Asylquartier am Kasernengelände

Ein Erstaufnahmezentrum in der ehemaligen Welser Frauenklinik stößt bei der Stadt weiter auf Widerstand. | Foto: Unger
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WELS. Über Einladung des Bundesministeriums für Inneres fand am Montag, 20. Juni im Innenministerium ein gemeinsamer Gesprächstermin mit Vertretern des Ministeriums sowie Bürgermeister Andreas Rabl und Stadtrat Peter Lehner statt. Dabei wurde die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der in Planung stehenden Asylquartiere besprochen.

Ursprünglich hatte das Ministerium die Unterbringung von 450 Asylwerbern auf dem Areal der Kaserne geplant. Darüber hinaus sollte eine Schwerpunktdienststelle in der ehemaligen psychiatrischen Klinik in der Lizner Straße errichtet werden. Dort plant das Ministerium zukünftig die fremdenpolizeiliche Behandlung der Asylwerber inklusive einer Gesundheitsstraße. Weiters sollten dort in einer Bundesbetreuungsstelle 100 Asylwerber untergebracht werden. Auch das Land Oberösterreich möchte die psychiatrische Klinik als Landesasylquartier nutzen. Im Falle der Umsetzung der Schwerpunktdienststelle gibt es das Angebot, dass 60 bis 70 zusätzliche Polizisten nach Wels verlegt werden sollen.
Die Errichtung der Bundesbetreuungseinrichtung sowie der Schwerpunktdienststelle ist aufgrund der bestehenden Widmung nicht möglich. Es ist daher auf Basis des Durchgriffsrechts ein Bescheid durch das Innenministerium zu erlassen. Eine Umwidmung würde die Stimmung im Welser Gemeinderat benötigen.

Verordnung läuft Ende 2016 aus

Aus Sicht der Stadt Wels ist das Gelände der ehemaligen psychiatrischen Klinik für die geplante Dienststelle sowie für ein Bundesasylquartier ungeeignet. Auch rechtlich bestehen erhebliche Bedenken, da ein Durchgriffsrecht nur die Errichtung eines Asylquartiers, nicht jedoch eine Schwerpunktdienststelle abdecken kann. Dem Ministerium wurde ein diesbezügliches internes Rechtsgutachten bereits übermittelt. Sowohl Bürgermeister Rabl als auch Stadtrat Lehner sprechen sich weiterhin gegen die geplanten Maßnahmen bei der ehemaligen psychiatrischen Klinik aus. Ein allfälliger Durchgriffsbescheid werde jedenfalls bis zum Verfassungsgerichtshof bekämpft.
Gleichzeitig konnte bei dieser Besprechung ein erster Verhandlungserfolg erzielt werden. Die Verordnung im Zusammenhang mit dem Durchgriffsrecht für die Kaserne wird Ende Dezember 2016 auslaufen und nicht verlängert. Ein Asylquartier auf dem Kasernengelände kommt daher nicht. Bezüglich eines möglichen Asylquartiers am Asfinag-Gelände sollen weitere Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich geführt werden.

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