AK gegen Verfallsfristen
Kurze Verfallsfristen verhindern, dass speziell Arbeiter alle entgangenen Ansprüche erhalten.
WELS. 4807 Beschäftigte wandten sich im ersten Halbjahr an die AK Wels. Die Interventionen brachten so bis Ende Juni 577.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt für die AK-Mitglieder herein. Es könnte mehr sein, gäbe es keine Verfallsfristen. "Bei gut der Hälfte der Fälle können wir aufgrund kollektiv- oder arbeitsvertraglich geregelter Verfallsfristen nicht die ganze entgangene Summe erstreiten", weiß Michaela Petz, Leiterin der AK Wels. Verfallsfristen regeln, innerhalb welchen Zeitraums arbeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. "Häufig sind das nur drei bis fünf Monate. Das ist zu kurz", erklärt Sabine Moherndl-Mühlböck, Rechtsberaterin in der AK Wels. Sie rät: "Fordern Sie innerhalb der Fristen schriftlich zur Nachverrechnung auf. Nur dann greift die dreijährige Verjährungszeit für die gerichtliche Geltendmachung."
Die AK fordert die Abschaffung der kurzen Verfallsfristen. Sie sorgen dafür, dass Beschäftigte, meistens Arbeiter, unnötig Geld verlieren. Ohne die Fristen käme automatisch die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen. "Die AK OÖ hat daher im Frühjahr eine Parlamentarische Bürgerinitiative gestartet. Bis jetzt wurden knapp 25.000 Unterschriften gesammelt. Das Thema wird nun in unterschiedlichen Ausschüssen behandelt", so Petz. Auf ooe.arbeiterkammer.at gibt's das Unterschriften-Formular zum Download.
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