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Neuerungen im Erbrecht - Ein Berater-Tipp von www.beststep.at

Mag. Stefan Weidinger - HOLME/WEIDINGER Rechtsanwalt OG
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Per 01.01.2017 tritt der überwiegende Teil des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 in Kraft. Die neuen Regelungen sind bei Todesfällen ab dem 01.01.2017 anzuwenden. Wesentlich werden folgende Neuregelungen sein:

- Pflegeleistungen durch nahe Angehörige werden ab 01.01.2017 erstmals im Erbrecht berücksichtigt.
- Lebensgefährten wurden erbrechtlich bislang als Fremde betrachtet, denen keine gesetzlichen Erbansprüche zukommen. Ab 01.01.2017 kommt Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht zu.
- Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung (entgegen der bisher geltenden Rechtslage daher kein ausdrücklicher Widerruf mehr erforderlich).
- Ab 01.01.2017 werden nur noch die Nachkommen und die Ehegattin/der Ehegatte pflichtteilsberechtigt sein. Die Pflichtteilsberechtigung der Eltern und weiterer Vorfahren wird durch die Erbrechtsreform beseitigt.
- Erstmalige Möglichkeit zur Pflichtteilsstundung.
- Erweiterung der Enterbungsgründe.

Infos unter: 07242 67354, stefan.weidinger@holme.at oder www.beststep.at

Mag. Stefan Weidinger - HOLME/WEIDINGER Rechtsanwalt OG
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Foto: Cityfoto
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