Verkauf Muttereralmbahn
Aufsichtsbeschwerde gegen Mutterer Bürgermeister abgewiesen

Bgm. Hansjörg Peer sieht sich bestätigt: "Es sind nicht die ersten Aufsichtsbeschwerden, die von der Behörde zurückgewiesen wurden." | Foto: Foto: Hassl
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  • Bgm. Hansjörg Peer sieht sich bestätigt: "Es sind nicht die ersten Aufsichtsbeschwerden, die von der Behörde zurückgewiesen wurden."
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Nach der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020, in der Details rund um den Verkauf der Muttereralmbahn auf der Tagesordnung standen, gab es sowohl von der Liste MuttersPLUS als auch von den Grünen Aufsichtsbeschwerden. Beide Anliegen wurde von der Behörde zurückgewiesen!

GR Johannes Fritz von den Grünen brachte eine Aufsichtsbeschwerde gemäß § 115 TGO ein. Es wurde angeführt, dass im Zusammenhang mit den angeführten Tagesordnungspunkten der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung und Rückverweisung an den zuständigen Ausschuss gestellt wurde. Johannes Fritz argumenierte dahingehend, dass "eine derart weitreichende Entscheidung möglichst breit zu diskutieren bzw. die Beschlussfassung entsprechend vorzubereiten sei". Dies wäre laut dem Mandatar im konkreten Fall nicht möglich gewesen, da der betreffende Akt erst kurzfristig und zum Teil erst am Tag der Gemeinderatssitzung seitens Bürgermeister Hansjörg Peer übermittelt worden.

Verfahrensmangel

In weiterer Folge wurde auf Verlangen des Bürgermeisters über die Behandlung des Antrags abgestimmt, wobei diese mit 9:6 Stimmen befürwortet wurde. Mit Verweis auf eine fehlende 2/3 Mehrheit wurde die Behandlung seitens des Bürgermeisters abgelehnt. Die Schlussfolgerung von GR Fritz hinsichtlich eines Verfahrensmangels bestätigte die Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Gemeindeaufsicht, stellte dazu aber fest: "Die Vorgangsweise des Bürgermeisters entspricht nicht den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001. Die vom Gemeinderat in weiterer Folge befassten Beschlüsse sind trotzdem gültig, da die Anwesenheits- oder Abstimmungserfordernisse eingehalten wurden. Der Wille des Gemeinderates kommt in den weiteren Beschlüssen der Tagesordnungspunkte klar und deutlich zum Ausdruck. Daran besteht kein Zweifel. Die Gemeinde Mutters wird darauf hingewiesen, dass künftig die Bestimmungen der TGO 2001 einzuhalten sind (Zitat Ende).

Beschwerde abgewiesen

Auch den Vorwurf von Johannes Fritz, wonach Unterlagen nicht rechtzeitig bzw. unzureichend zur Verfügung gestellt wurden,  wies die Behörde zurück. Der inhaltlichen Auseinandersetzung ging am 4.12. eine Einladung an alle Gemeinderäte voraus. Demnach wurde für den 10.12. eine gemeinsame Klausursitzung der Gemeinderäte von Mutters und Götzens sowie den Mitgliedern des Vorstandes des TVB Innsbruck angesetzt. "Um das komplexe Thema entsprechend erläutern zu können, standen bei dieser Sitzung neben den Gesellschaftern auch die zwei involvierten Juristen, der Steuerberater sowie der im Zusammenhang mit dem Verkauf tätige Schweizer Experte Frage und Antwort", wird Bgm. Hansjörg Peer im Bescheid zitiert. "Diese Vorgehensweise sollte es allen Gemeinderäten ermöglichen, die wichtigen Fakten und Details aus erster Hand zu erfahren und Fragen zu beantworten. Kein einziges Gemeinderatsmitglied hat sich gegen diese Vorgangsweise ausgesprochen." Weiteres Zitat: "Die für die jeweilige Gemeinden relevanten Unterlagen lagen zur Einsicht im Gemeindeamt auf. Von der Einsichtnahme hat keiner der Gemeinderatsmitglieder Gebrauch gemacht."
Erkenntnis der Gemeindeaufsicht: "Die Mehrheit der Gemeinderäte hat offenbar mit den vorliegenden Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten das Auslangen gefunden, um abzustimmen."

Keine Befangenheit

Auch Klaus Hilber, Vorsitzender der Liste MuttersPLUS, sah die Unterlagen als nicht vollständig bzw. zu spät zur Verfügung gestellt. Zusätzlich machte er eine Befangenheit sowohl des Bürgermeisters Hansjörg Peer als auch seines Stellvertreters Gregor Reitmair geltend. Dazu stellte bereits der bei der GR-Sitzung anwesende Jurist fest, dass bei beiden Personen keine Befangenheit vorliegen würde – die Behörde sah dies auch so.
In seiner Beschwerde wollte Klaus Hilber außerdem festgehalten wissen, dass es nicht ausgeschlossen sei, mit der gewählten Konstruktion zur Anteilsabtretung eine Umgehung des strengen Tiroler Grundverkehrsrechts auszulösen. Bgm. Peer argumentierte, dass gegenständliche Gesellschaft in Mutters über keinen Grundstücksbesitz verfügt und die Verträge ausschließlich auf Dienstbarkeiten aufgebaut sind." Die Gemeindeaufsicht bestätigte dies: Es ist zutreffend, dass die Muttereralmbergbahnen nicht über Liegenschaftseigentum in Mutters verfügt, sie ist Eigentümerin von Grundstücken in Götzens. Unabhängig von der Lage der Grundstücke unterliegt der Abtretungsvertrag dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, wie das Referat Grundverkehr-Baurecht mitgeteilt hat. Eine Umgehung konnte jedoch nicht festgestellt werden, zumal die achtwöchige Frist zur Anzeige des Vertrags bei der Grundverkehrsbehörde noch offen ist. Sollte die Frist ungenützt verstreichen, wird die Grundverkehrsbehörde die Vertragsparteien kontaktieren."

Lesen Sie dazu auch diesen Bericht:

Zustimmung für Bergbahnen-Verkauf

Weitere Berichte: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

Bgm. Hansjörg Peer sieht sich bestätigt: "Es sind nicht die ersten Aufsichtsbeschwerden, die von der Behörde zurückgewiesen wurden." | Foto: Foto: Hassl
Nach dem mehrheitlich beschlossenem Verkauf der Muttereralmbahn kam es zu Aufsichtsbeschwerden der Oppositionslisten. | Foto: Hassl
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