Hintermetzentaler
Bauprojekt in Axams wird fortgeführt

Der alte Sportplatz in Axams hat ausgedient – im Zuge des Straßenbaues wird diese Fläche neu gestaltet, wobei mehrere Varianten derzeit geprüft werden. | Foto: Foto: Hassl
  • Der alte Sportplatz in Axams hat ausgedient – im Zuge des Straßenbaues wird diese Fläche neu gestaltet, wobei mehrere Varianten derzeit geprüft werden.
  • Foto: Foto: Hassl
  • hochgeladen von Manfred Hassl

Das Bauprojekt „Hintermetzentaler“ war und ist keine einfache Geschichte. Von Beginn an mit Einsprüchen behaftet, wurden die Baubescheide jetzt bestätigt – der Bau kann fortgesetzt werden. Jetzt geht es auch um die Frage der Zufahrt zum neuen Wohngebiet, die im Bereich des alten Sportplatzes einige Änderungen mit sich bringen wird.

Die lange Vorgeschichte in kürzester Form zusammengefasst: Die insgesamt zehn Baubescheide der Gemeinde Axams wurden von Nachbarn beeinsprucht. In erster Instanz wurden die Einsprüche vom Landesverwaltungsgericht Tirol (die Bundesverfassung sieht als Beschwerdeinstanzen in allen Verwaltungsangelegenheiten Verwaltungsgerichte erster Instanz vor) zurückgewiesen. In weiterer Folge haben die Nachbarn gegen die Entscheidung Anträge auf Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, von wo die Angelegenheit wiederum an das Landesverwaltungsgericht Tirol zur neuerlichen Behandlung zurückgestellt wurden. Dieses hat die Baubescheide der Gemeinde Axams vollinhaltlich bestätigt. Damit wollten sich die Anrainer abermals nicht zufrieden geben und strengten eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof an.

Keine Rechtswidrigkeit

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Einsprüche jetzt mit der Begründung zurückgewiesen, dass es den Werbern nicht gelungen sei, „eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung aufzuwerfen“. Somit erblickte der VwGH keine Rechtswidrigkeit im Verfahren zur Erlangung der Baugenehmigung. Es wurde festgestellt, dass das Verfahren mangelfrei geführt wurde und das genehmigte Bauvorhaben in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Bauherr Heinz Spirk kann somit jederzeit mit der Fortsetzung der Bautätigkeit beginnen. Insgesamt handelt es sich ca. 50 Wohnungen in zehn eigenen Häusern.

Zufahrtsstraße

„Seitens der Gemeinde Axams ist es jetzt wichtig, eine Zufahrtsstraße zu bauen, um die Bereiche Metzentaler und Hintermetzentaler während der langen Bauphase zu entlasten,“ setzt Bgm. Christian Abenthung Prioritäten. „Zum Bauplatz führt nämlich derzeit nur eine Gemeindestraße, die als Sackgasse endet!“
Man müsse jetzt weiter denken, so der Bürgermeister weiter. „Der gesamte Bereich alter Sportplatz ist in der derzeitigen Größe ohnehin nicht mehr haltbar. Vor allem dann nicht, wenn die Sackgasse quasi geöffnet und erweitert wird. Hierzu gibt es einen gültigen Gemeinderatsbeschluss aus der Vorperiode, wonach diese Straße im westlichen Bereich des Sportplatzes in die Landesstraße münden soll. Das bedeutet, dass ich dieses Gelände in sämtliche Überlegungen einbeziehe. Konkret schlage ich vor, einen Teil des alten Sportplatzes für Gewerbeansiedelungen zu verwenden. Dort könnte auch eine große Park-and-Ride-Anlage entstehen!“

Neue Einnahmequellen

Dies wäre als Maßnahme zur Verkehrsentlastung zu verstehen, weil Pendler, die weite Wege zu einer Bushaltestelle zurücklegen müssen, hier eine konkrete Variante zum Umstieg vorfinden wurden, glaubt Abenthung, der auch noch ein weiteres – eminent wichtiges – Ziel im Auge hat: „Durch die Ansiedelung von Gewerbebetrieben könnten sich auch neue Einnahmequellen für die Gemeinden eröffnen.“ Faktum: Alle möglichen Varianten werden derzeit von Expertenseite geprüft und dienen dann als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat.

Keine Sport-Folgen

Dass sich für den Fußballverein keine negativen Folgewirkungen ergeben, stellt auch GV Michael Kirchmair, der als Obmann des SV Axams amtiert, klar: „Fußballplätze müssen hinsichtlich ihrer Größe kommissioniert werden. Wenn die Straße im westlichen Bereich des Sportplatzes kommt, wäre die erforderliche Mindestgröße für Meisterschaftsspiele nicht mehr gegeben. Wir werden aber auch weiterhin für alle Trainingsaktivitäten, insbesondere für den Nachwuchsbereich, genügend Flächen am alten Sportplatzareal in Verbindung mit unserem Ruifach-Stadion zur Verfügung stellen können.“ Bgm. Abenthung ergänzt: „In den derzeitigen Überlegungen wird auch jenes Areal vor dem Sportplatz, das den Stockschützen zur Verfügung steht, nicht angetastet!“

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.