Praxisbeispiel eines betrügerischen "Schlüsseldienstes"

Die Warnungen der Polizei wurden bereits vielfach veröffentlich – vor kurzem gab es dazu wieder ein "Praxisbeispiel" – und auch eine Festnahme!
Am Nachmittag des 19.1.2018 suchte eine 73-jährige Frau auf Grund eines defekten Türschlosses ihrer Wohnungseingangstüre einen Schlüsseldienst aus Innsbruck. Im Internet würde sie auf ein Angebot aufmerksam und rief bei der Firma an. Als kurze Zeit später zwei Männer erschienen, leisteten diese der Aufforderung, sich auszuweisen, keine Folge, sondern begannen sofort mit der Arbeit. Nach einer anfänglich angeblich kleinen Reparatur  wurde mitgeteilt, dass auch andere Maßnahmen vorgenommen werden müssten und sich die Kosten daher auf 2.000 Euro belaufen würden! Eine Vorauszahlung wurde verweigert – daraufhin verließen die Männer die Wohnung, kündigten aber an, nach diversen Besorgungen noch einmal zu kommen. In der Zwischenzeit verständigte die Frau die Polizei. Die "Arbeiter" kamen tatsächlich wieder und wurden von den Polizisten in Empfang genommen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurden mehrere Rechnungen von Reparaturen in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Bayern gefunden. Die beiden Männer wurden wegen Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges festgenommen.
Da der begründete Verdacht besteht, dass sich noch weitere „Trupps“ im Bundesgebiet aufhalten, wird die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise an das SPK Innsbruck unter Tel. 059133-75333 gebeten.

Prävention

Die Polizei rät dringend zu erhöhter Vorsicht und folgenden Maßnahmen:

• Bevor man eine Hotline anruft, sollte man sich über das Impressum auf der jeweiligen Webseite genauer über das Unternehmen informieren – zum Beispiel auch darüber, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Hilfreiche Informationen in diesem Zusammenhang bietet u.a. eine Webseite der Wirtschaftskammer Tirol auf http://www.schluesseldienste-tirol.at/an.

• Bereits am Telefon über voraussichtliche Kosten und Anfahrtszeit aufklären lassen.

• Sollte jemand mit überhöhten Forderungen konfrontiert sein, die Bezahlung vor Ort ablehnen und auf die Übermittlung einer Rechnung bestehen.

• Bei Vorliegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung unverzüglich die Polizei hinzuziehen.

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