Baustopp: Götzens greift durch
"Tirol-Premiere" für eine entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes!
Eine derartige Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes hat es in Tirol bisher noch nicht gegeben. Die Gemeinde Götzens verhängte eine Bausperre für alle Objekte, die nicht den Richtlinien der Wohnbauförderung entsprechen. Wer Wohnprojekte mit mehr als drei Einheiten bauen will, muss sich zur Einhaltung dieser Richtlinien verpflichten!
Leistbares Wohnen
Dazu kommt noch, dass die Wohnungen für Werber aus Götzens gebaut werden müssen. Dies sei deshalb notwendig, weil über 140 Götzner auf der Warteliste stehen, führte Bgm. Josef Singer aus. "Miet- und Kaufverträge mit Einwohnern aus Götzens müssen vorliegen – ansonsten gibt es keinen Bebauungsplan", stellt der Bürgermeister weiters fest. Leistbares Wohnen für Einheimische soll damit gefördert sowie der Zuzug nicht weiter gefördert werden, so die Zielsetzung der getroffenen Maßnahmen.
Rechtskraft
Bis die Vorlage der Änderung zum örtlichen Raumordnungskonzept Rechtskraft erlangen, wurde die Bausperre in Götzens verhängt. Dass Bauträger mit dieser Entscheidung keine Freude haben werden, wurde im Gemeinderat angesprochen: "Damit, dass diese Auflagen vor Gericht bekämpft werden, ist durchaus zu rechnen", so der Bürgermeister. Auch die Gemeinderatsfraktion "Götzens bewegen" glaubt, dass Klagen unvermeidlich sein werden. Nicht nur Bauträger, sondern auch Grundbesitzer, die sich aufgrund der Maßnahmen mit sinkenden Grundstückspreisen konfrontiert sehen. Ein Zustimmung gab es aber auch von "Götzens bewegen", obwohl deren Vertreter die Causa als ihre Vorgabe reklamierten. Schließlich hat die Fraktion bereits im November 2016 "50 konkrete Fragen zur Wohn- und Bausituation in Götzens" gestellt!
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.