Energieausweis ist für Immobilien verpflichtend
(red). Wer auf Wohnungsuche ist, dem ist der Begriff "Energieausweis" mit Sicherheit schon untergekommen.
Wird eine Wohnung oder ein Haus online oder in Printmedien angeboten, so sind Heizwärmebedarf und Gebäudeenergieeffizienz-Faktor seit 1. Dezember 2012 anzugeben. Diese zeigen auf einen Blick, wieviel Energie zum Heizen eines Gebäudes benötigt wird. Liegt der Energieausweis nicht spätestens 14 Tage vor Vertragsunterzeichnung vor, droht dem Inhaber eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Bei bereits ausgestellten Energieausweisen, die nicht älter als zehn Jahre sind, reicht die Angabe des Heizwärmebedarfs.
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