Kometgründe: die Zeit läuft ab
Baustopp könnte für Hochhaus-Projekt zum Verhängnis werden • Widmung bis 2013
Wenn vor 2013 kein neues Projekt eingereicht wird, verfällt die Flächenwidmung. Eine Bausperre könnte das Bauprojekt endgültig stoppen.
(rb). Die Gerüchteküche um den Monster-Bau am Gelände der Komet-Möbelfabrik brodelt. Der Bauträger soll langsam das Interesse am umstrittenen Hochhausprojekt verlieren. Über dem Gelände bleibt das Damoklesschwert des Baustopps – bis sich MA 19 (Denkmalamt) und Bauwerber nicht über die Höhe des geplanten Turms – 60 statt 75 Meter – einigen, wird nicht gebaut. Der Hintergrund: Weil das Hochhaus die Aussicht vom Schloss Schönbrunn aus beeinträchtigen würde, gefährdet der Bau den Status der Wiener Innenstadt als UNESCO-Weltkulturerbe.
Nachbarhäuser mit eingeplant
Was den Baubeginn weiter verzögert: Derzeit befinden sich auf dem Gelände zwei Liegenschaften, die nicht im Besitz des Bauwerbers sind. Diese wurden trotzdem ins Projekt eingeplant, obwohl laut Auskunft von Michael Meyenburg, des Anwalts einer der betroffenen Hausbesitzerinnen, keine Absicht besteht, die Liegenschaft abzutreten. Sie wehrt sich gegen die Einzelwidmung, das Verfahren wiederum verzögert den Baubeginn. Durch den Baustopp können auch keine Instandhaltungsarbeiten am Haus durchgeführt werden.
Flächenwidmung läuft aus
Wird bis 2013 nicht mit dem Bau begonnen, verfällt die Flächenwidmung. Der Bauträger muss ein neues Projekt einreichen – tut er dies nicht, bedeutet das das endgültiges Aus für das Hochhaus.
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