Familienkrisenfonds
Kinderzuschuss wird ab 13. Juli ausbezahlt

 Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen, erhalten die Unterstützungszahlung vom Bund. Der Rest wird über die Bundesländer abgewickelt. | Foto: Pixabay
  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen, erhalten die Unterstützungszahlung vom Bund. Der Rest wird über die Bundesländer abgewickelt.
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Die Regierung kündigt am Dienstag auch eine Nachbesserung beim Familienbonus an.

ÖSTERREICH. Der von der türkis-grünen Bundesregierung angekündigte Kinbderzuschuss aus dem Familienkrisenfonds soll mit dem 13. Juli ausbezahlt werden. Das gaben Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag bekannt. Das Geld wird automatisch auf die Konten der betroffenen Familien überwiesen, hieß es am Dienstag aus dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend. Betroffene Familien sollen mit 100 Euro pro Kind unterstützt werden. Die Regierung kündigte außerdem eine Nachbesserung beim Familienbonus an.

Zuschuss einkommensabhängig

Durch den Familienbonus soll die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr reduziert werden. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Um den Familienbonus voll auszuschöpfen ist allerdings ein Einkommen in der Höhe 1700 Euro bei einem Kind nötig, bei mehreren Kindern sollte das Monatsbrutto entsprechend höher sein.

Außerdem sieht Regierung für Eltern, die ihre Arbeit verloren haben, einen Bonus von 100 Euro pro Kind vor. Dieser soll aus dem mit 30 Millionen Euro dotierten Familienkrisenfonds bezahlt werden, wie Aschbacher und Anschober ankündigten.  „Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehen, erhalten die Unterstützungszahlung vom Bund. Der Rest wird über die Bundesländer abgewickelt“, so die Familienministerin am Dienstag per Aussendung.

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Novelle zum Einkommensteuergesetz

Einen Nachteil gibt es für Eltern, die den Familienbonus bereits beantragt haben und ihn nun etwa durch ein geringeres Einkommen nicht ausschöpfen können. Eine am Dienstag in Begutachtung geschickte Novelle zum Einkommensteuergesetz soll für sie die Möglichkeit vorsehen, den Bonus nachträglich zu stornieren. So soll der besser verdienende Partner den Zuschuss in voller Höhe erhalten können.

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