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NÖGKK-Versicherte ersparen sich 16,4 Mio. € Rezeptgebühren

Foto: sgkk.at

Rezeptgebührenobergrenze entlastet knapp 70 000 Versicherte

Die Rezeptgebührenobergrenze sorgte im Vorjahr dafür, dass Niederösterreichs Haushalte um 16,4 Mio. € entlastet wurden. 69 385 bei der NÖGKK versicherte Personen profitierten von der Rezeptgebühren-deckelung und konnten einen Teil ihrer Gesundheitsausgaben einsparen. So viele wie in keinem anderen Bundesland.

Für auf Kassenkosten bezogene Medikamente sind österreichweit derzeit 5,85 € als ge-setzlich bestimmte Rezeptgebühr in der Apotheke zu bezahlen. Die Rezeptgebührenobergrenze sorgt dafür, dass Versicherte mit hohem Medikamentenbedarf über einem Betrag von zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens keine Rezeptgebühr mehr entrichten müssen. „Die bezahlten Rezeptgebühren werden laufend addiert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Summe diese Grenze erreicht, ist man bis zum Jahresende von der Rezeptgebühr befreit“, erklärt Ilse Klein, Service-Center-Leiterin der NÖGKK in Wr. Neustadt.

e-card informiert Arzt über Überschreitung der Grenze
In dem Augenblick, in dem die Summe der Rezeptgebühren die Zwei-Prozent-Marke er-reicht, wird die Ärztin bzw. der Arzt über die Befreiung informiert, sobald sie bzw. er die
e-card in das Kartenlesegerät steckt. Mit einem einfachen Vermerk auf dem Rezept erhält man dann das Medikament in der Apotheke, ohne dafür eine Rezeptgebühr bezahlen zu müssen. Die Regelung gilt immer bis zum Jahresende. Rezeptgebühren, die für Mitversi-cherte wie Ehepartner oder Kinder entrichtet werden, werden für die Erreichung der Obergrenze mit angerechnet.
Ilse Klein: „Mit dem online-Service der Sozialversicherung „Meine SV“ kann man jederzeit sein persönliches Rezeptgebühren-Konto einsehen: Einfach Handy-Signatur in unserem Service-Center freischalten lassen. Termine gibt es unter 050899-6100.“

Befreiung aus sozialen Gründen
Daneben gibt es auch die Rezeptgebührenbefreiung für sozial Schutzbedürftige: Auf Antrag können sich einkommensschwache Menschen (zum Beispiel Alleinstehende bis 889,84 € netto pro Monat) von der Rezeptgebühr befreien lassen.“ Ohne Antrag befreit sind unter anderem die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage oder Perso-nen mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit.

NÖGKK-Service-Center Wr. Neustadt
Wiener Straße 69
wr-neustadt@noegkk.at
Versichertenhotline: 050899-6100
www.noegkk.at

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